3.916 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Lange
Hoinkis & Partner, Grubenstraße 1, 18055 Rostock 6814.4601026868 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Lange hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(08.02.2024) Sehr kompetente Auskunft. Alles bestens
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Joß Haberkamm
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Joß Haberkamm
Kanzlei Am Opernhaus, Luisenstr. 12, 30159 Hannover 6768.0073943312 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Joß Haberkamm – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 41 Bewertungen Sehr faktenorientierte Herangehensweise, Konzentration auf das Wesentliche hinsichtlich des behaupteten Tatgeschehens … (08.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Efrail Erbas
Anwaltskanzlei Kanat & Erbas, Unterländerstr. 71, 70435 Stuttgart 6927.3374407667 km
Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Efrail Erbas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Haas
Rechtsanwaltskanzlei Haas, Güntzelstraße 54, 10717 Berlin 6972.2854027673 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Pflegerecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Haas ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 5 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Michael Haas im Verkehrsrechtverfahren (Überschreitung der zul.Geschwindigkeit) war sehr … (04.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Böhm
Rechtsanwältin Juliane Böhm
ANWALTSKANZLEI BÖHM, Fontaneplatz 3, 16816 Neuruppin 6917.143081741 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Juliane Böhm
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Bastian
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Bastian
Kanzlei Königstraße, Königstr. 64, 70173 Stuttgart 6930.9486140788 km
Rechtsanwalt Tobias Bastian, Kanzlei Königstraße Erfolgreich an Ihrer Seite! - BEAMTENRECHT - ERBRECHT Ihr spezialisierter und kompetenter Partner in Stuttgart, Baden-Württemberg, Bundesweit!
Beamtenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Bastian bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Kann Ihn nur weiterempfehlen, hat mir sehr geholfen und herzlichen Dank (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Avocat Dr. Roland Giebenrath
Rechtsanwalt und Avocat Dr. Roland Giebenrath
ECOVIS Strasbourg - Dr. Giebenrath Rechtsanwälte - Avocats, 14, Quai Kléber, 67000 Straßburg, Frankreich 6850.3784043109 km
Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Avocat Dr. Roland Giebenrath für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Dr Giebenrath arbeitet sehr professionell, zügig und ist eine Kapazität auf seinem Gebiet. (02.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weißenborn
Kanzlei Torsten Weißenborn, Dülkenstraße 9, 51143 Köln 6683.5409672545 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Weißenborn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Herr Weißenborn hat mir nach über 4 Jahren Rechtsstreit zu meinem Erbe verholfen. Ich kann ihn nur empfehlen, er ist … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Müller
Rechtsanwalt Jens Müller, Altperverstraße 47, 29410 Salzwedel 6825.6835449329 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jens Müller
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott
Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott
Kanzlei Johann-Paul Ott, Arbachtalstraße 6, 72800 Eningen unter Achalm 6952.5298108255 km
Erbrecht • Steuerrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwaltskanzlei Lipphardt, Riedler & Sigg - von Löwenstein, Königstor 18, 34117 Kassel 6810.1538083514 km
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Absolut zu empfehlen! Herr Löwenstein hat mich sehr professionell und kompetent im Bereich Arbeitsrecht /Kündigung … (27.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin LL.M.
Staehelin ADVOKATUR UND NOTARIAT, Malzgasse 15, 4052 Basel, Schweiz 6897.8361149117 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(02.03.2019) Zu wenig Informationen um eine Bewertung vorzunehmen. Dankeschön.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Anwaltskanzlei Dr. Jorzik, Breite Gasse 5, 71032 Böblingen 6925.8776779009 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik gerne zur Verfügung
aus 162 Bewertungen Ich hatte ein sehr gutes Gespräch über die Thematik und es wurde von Frau Dr. Jorzik eine gute Lösung gefunden. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Avv. Enrico Bertelli - Studio Legal, Via Carlo Cattaneo, 25, Brescia, Italien 7185.6707864154 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Enrico Bertelli
(19.04.2018) Vereinbarung eines treffens in Brescieam Telefon. Die Absprache war sachlich und angenehm.
Profil-Bild Rechtsanwältin Inga Dollhausen
Rechtsanwältin Inga Dollhausen
Rechtsanwaltskanzlei Inga Dollhausen / Fachanwältin für Familienrecht, Hauptstr. 331, 51143 Köln 6684.0298419545 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Inga Dollhausen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Scheffran
Scheffran § Rechtsanwälte, Moerser Str. 291, 47475 Kamp-Lintfort 6620.9470258517 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Scheffran ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(23.09.2023) Beratung zu meiner Zufriedenheit verlaufen. Vertragspartner wird zur Stellungnahme anwaltlich angeschrieben. Verlauf …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Leibbrand
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Leibbrand
LEIBBRAND RECHSTANWÄLTE, Sendlinger-Tor-Platz 11, 80336 München 7118.9164401366 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Leibbrand
aus 13 Bewertungen Die fachliche und menschliche Unterstützung durch Frau Leibbrand war ein echter Lichtblick in einer schweren Zeit! (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
Anwaltskanzlei-Studt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur. gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Ich kann das Büro sehr empfehlen. Professionelle und praktische Hilfe. Kompetenzen auf hohem Niveau. (19.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Reinhold
Rechtsanwältin Diana Reinhold
Kanzlei Diana Reinhold, Weststr. 20a, 08468 Reichenbach im Vogtland 7018.8549239152 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Diana Reinhold
(11.11.2022) Frau Reinhold hat mir schon öfters erfolgreich geholfen. Ich kann sie nur empfehlen und werde mich auch zukünftig bei …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Sigl
Rechtsanwältin Susanne Sigl
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Sigl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Frau Sigl konnte uns während des Telefongespräches Kompetente Hilfestellung geben und hat uns in sehr freundlicher Art … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Armin Kraft
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Armin Kraft
Dr. Kraft & Rudolph Rechtsanwälte PartGmbB, Eselberg 4, 88239 Wangen im Allgäu 7034.8367516981 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Armin Kraft
aus 32 Bewertungen Mein Anliegen wurde eingereicht und umgehend bearbeitet und mein Interesse großartig, rechtlich, vertreten! (14.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Karow
Rechtsanwältin Vera Karow
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr. 36, 70176 Stuttgart
Fachanwältin Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Vera Karow
(15.04.2024) Sämtliche Korrespondenz und Nachfragen beim Amtsgericht durch Frau Karow beschleunigten den Ablauf der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Flecken
Rechtsanwalt Martin Flecken
Rechtsanwälte Remmen Flecken Bergmann, Carlsplatz 24, 40213 Düsseldorf 6648.8388363441 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Flecken gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Das Rechtsverahren mit Hilfe von RA Martin Flecken war erfolgreich. Die anwaltlichen Maßnahmen sowie das … (15.01.2020)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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