Testamentsvollstrecker - Verantwortung, Pflichten & wie man Haftungsfallen vermeidet
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Testamentsvollstrecker - Verantwortung, Pflichten & wie man Haftungsfallen vermeidet
Die Ernennung zum Testamentsvollstrecker ist eine ehrenvolle Aufgabe - aber auch eine mit klaren rechtlichen Pflichten und nicht zu unterschätzenden Haftungsrisiken. Wer diese Rolle übernimmt, sollte genau wissen, was auf ihn zukommt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Testamentsvollstrecker haben, wo typische Fehler lauern - und wie Sie sich vor Haftung schützen können.
Was macht eigentlich ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag eingesetzt und hat die Aufgabe, den Nachlass nach den Anordnungen des Erblassers zu verwalten und zu verteilen. Dazu gehören unter anderem
- Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
- Erfüllung von Vermächtnissen
- Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 2216 BGB: Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten
- und dabei die Interessen der Erben zu wahren.
Typische Haftungsrisiken:
Viele Testamentsvollstrecker unterschätzen, dass Fehlentscheidungen haftungsrelevant sein können. Gesetzliche Grundlage für die Haftung ist § 2219 BGB. Und das sind die häufigsten Fallstricke:
- Fehler bei der Erbauseinandersetzung
Wird der Nachlass verteilt, bevor alle Schulden beglichen sind, oder bleiben wichtige Pflichtteilsansprüche unberücksichtigt, kann es teuer werden. Auch wer voreilig Vermächtnisse erfüllt oder testamentarische Anordnungen ignoriert, riskiert eine persönliche Haftung.
- Geldanlage: Zinspflicht nicht vergessen
Wird der Nachlass über einen längeren Zeitraum verwaltet, müssen liquide Mittel sicher und möglichst ertragreich angelegt werden - zum Beispiel mündelsicher. Wer das Geld einfach auf dem Girokonto liegen lässt oder riskant anlegt, handelt grob fahrlässig.
Nicht jede letztwillige Verfügung ist wirksam. Ein Testamentsvollstrecker darf erkennbar unwirksame Vermächtnisse nicht einfach erfüllen, sonst macht er sich haftbar.
- Nachlässige Kommunikation mit den Erben
Die Erben müssen regelmäßig informiert - und in wichtige Schritte eingebunden werden. Wer hier zu intransparent agiert, provoziert nicht nur Misstrauen, sondern potenziell auch Klagen.
„Testamentsvollstrecker haben eine doppelte Verantwortung: gegenüber dem Willen des Erblassers und gegenüber den Erben. Um dieser Rolle gerecht zu werden, bedarf es nicht nur der Sorgfalt, sondern oft auch der juristischen Unterstützung.“ so Rechtsanwalt István Cocron.
Tipps: So vermeiden Sie Haftungsrisiken als Testamentsvollstrecker
Um Probleme zu vermeiden, hilft ein strukturiertes und rechtlich abgesichertes Vorgehen:
- Dokumentation ist alles
Führen Sie ein detailliertes Nachlassverzeichnis und dokumentieren Sie jede Entscheidung - das ist Ihr wichtigstes Schutzschild gegen spätere Vorwürfe.
Regelmäßige Informationen an die Erben schaffen Vertrauen - und vermeiden Missverständnisse. Holen Sie sich die Zustimmung der Erben für wichtige Entscheidungen.
- Fachlichen Rat einholen
Sobald Unsicherheiten auftreten: Besser einen erfahrenen Erbrechtsexperten zu Rate ziehen, als im Nachhinein zu haften. Gerade bei größeren Nachlässen oder strittigen Vermächtnissen lohnt sich der Aufwand.
Fazit: Testamentsvollstrecker - zwischen Verantwortung und Haftungsfalle
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern eine rechtlich hochsensible Aufgabe. Wer Fehler macht, haftet unter Umständen persönlich - mit seinem Privatvermögen.
Deshalb gilt Sorgfalt, Kommunikation und juristischer Beistand sind die besten Werkzeuge, um den letzten Willen des Erblassers korrekt umzusetzen - und dabei juristisch auf der sicheren Seite zu bleiben.
Beratung für Testamentsvollstrecker & Erben Die Kanzlei Cocron berät Testamentsvollstrecker und Erben in sensiblen Nachlassangelegenheiten. Wir helfen Ihnen, rechtssicher zu handeln, Haftung zu vermeiden - oder als Erbe Ihre Rechte durchzusetzen, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten verletzt.
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