„The 100“ - Abmahnung aus München erhalten?

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) mahnt momentan Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „The 100“ ab.

Die US-amerikanische Science-Fiction-Serie „The 100“ basiert auf der gleichnamigen Buchreihe von Kass Morgan und handelt von einer Gruppe krimineller Jugendlicher, die auf die nach einem Atomkrieg verlassene Erde entsandt wird, um herauszufinden, ob der Planet wieder bewohnbar ist.

Die Serie soll von den Abgemahnten in einem p2p-Netzwerk (wie beispielsweise eMule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aufgrund der Rechtsverletzung soll der Betroffene einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 519,50 Euro pro Folge zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. In dieser Erklärung verpflichtet man sich, künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Was mache ich, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, müssen Sie unbedingt die gesetzten Fristen beachten, um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Wir empfehlen für die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung die Beratung in einer auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei.

Da das Verteidigungsziel regelmäßig sein wird, die Forderung der Zahlung zumindest anteilig zurückzuweisen, sollten Sie keinesfalls vorschnell zahlen. Eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist nicht mehr möglich.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit modifiziert werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.

Auch lohnt es sich, eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de wird Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs eine anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falles geben und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 35 854.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team! 


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