"The Greatest Showman" – Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

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Waldorf-Frommer-Abmahnung – was tun?

Sie wurden im Rahmen einer Abmahnung zur Zahlung von 915 EUR und zur Abgabe einer riskanten Unterlassungserklärung aufgefordert? Ihnen wird vorgeworfen, den Film „The Greatest Showman“ geteilt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben? 

Konkret soll das Werk über Ihren Internetanschluss auf einer Filesharing-Plattform kostenfrei angeboten und übertragen worden sein. Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und sich richtig zu verhalten!

Der Vorwurf: Filesharing 

Was genau bedeutet „Filesharing“ eigentlich? Filesharing heißt übersetzt „Dateien teilen“ und bezeichnet das Übertragen und Tauschen von urheberrechtlich geschützten Dateien zwischen mehreren Internetusern. Dies geschieht oft im Rahmen von Filesharing-Netzwerken. Dort werden die entsprechenden Dateien als Download angeboten. Nach dem Herunterladen kann der User die Datei nicht nur selbst nutzen, sondern stellt diese gleichzeitig von seinem Rechner aus illegal für Dritte zur Verfügung.

Wie ist das weitere Vorgehen?

1. Unterzeichnen Sie keinesfalls die beigelegte Unterlassungserklärung!

Mit Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung gehen Sie einen lebenslangen Unterlassungsvertrag ein und verpflichten sich dazu, die Datei künftig nicht mehr anzubieten. Tun Sie dies doch, wird eine nicht selten vierstellige Geldstrafe verhängt. Diese wird nicht nur einmal sondern pro Verstoß fällig. Schützen Sie sich also vor der Kostenfalle, indem Sie keine Unterschrift tätigen!

2. Leisten Sie keine Zahlung – dies könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden!

Da der Schadensersatz lediglich vom Verantwortlichen geleistet werden muss, könnte eine Zahlung als Schuldeingeständnis Ihrerseits angesehen werden. Nicht immer ist der Anschlussinhaber tatsächlich verantwortlich für den Verstoß. Machen Sie Gebrauch von unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung, um die Verantwortlichkeit zu klären!

3. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Abmahnkanzlei auf!

Eine Abmahnung kann zunächst erschreckend sein. Lassen Sie sich nicht zu impulsiven Handlungen hinreißen – die Kontaktaufnahme zur gegnerischen Anwaltskanzlei zieht oft Negativkonsequenzen nach sich. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, um Geld und Nerven zu sparen. Unsere kostenlose Erstberatung steht Ihnen täglich zur Verfügung!

Wir können Ihnen helfen

Die Erfahrung hat gezeigt, dass urheberrechtliche Abmahnungen sich selbst dann angreifen lassen, wenn Sie als Verantwortlicher für den Verstoß in Betracht kommen. Aufgrund der laufenden Fristen ist jedoch keine Zeit zu verlieren. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht vertritt Sie im Nachgang des kostenlosen Erstgesprächs gerne zu einem fairen Pauschalpreis. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

(Lesen Sie hier mehr: www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-abmahnung/)


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