„The Purge - Die Säuberung“ - Abmahnung durch APW Rechtsanwälte & Notare

  • 2 Minuten Lesezeit

Universum Pictures International Germany GmbH lässt als Rechteinhaberin des urheberrechtlich geschützte Filmwerk "The Purge - Die Säuberung" durch die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare abmahnen. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sowie zusätzlich die Zahlung eines pauschalen Forderungsbetrages in Höhe von 530,00 EURO.

Das sollten Sie dringend bei dem Erhalt einer Abmahnung beachten:

1. Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren!

Wer eine Person eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer hofft, dass das Ganze schon „im Sande verläuft“, bringt sie in Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren: Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Diese sehr hohen zusätzlichen Kosten, können durch die richtige Reaktion vermieden werden.

2. Den Forderungsbetrag nicht voreilig überweisen!

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Sollten Sie die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen stark überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Ihnen Kosten sparen!

3. Die vorformulierte Unterlassungserklärung überprüfen lassen!

Nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben: Sie ist an diese ein Leben lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Wir helfen Ihnen gern mit Ihrer Abmahnung.

Rufen Sie uns unter 030 206 269 24 an!!!

Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung!!!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema