Thomas Cook Insolvenz: Kein Geld vom Staat nach dem 15.11.2020? Klagen wegen Staatshaftung laufen

  • 2 Minuten Lesezeit

Dieser  Rechtstipp stammt vom 12.11.2020 und ist nicht mehr aktuell - bitte lesen Sie unsere neuen Rechtstipps zur Thomas Cook Insolvenz auf  anwalt.de - wie z.B. diesen hier.

Nach der Insolvenz von Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours und Bucher ist es in den Medien rund um das Thema Staatshaftung sehr ruhig geworden. Dies liegt vor allem daran, dass die Bundesrepublik Deutschland erklärt hat für den verlorenen Reisepreis aufzukommen. Vom 06.05.2020 bis zum 15.11.2020 gab es hierfür ein Online-Anmeldeverfahren:

  •  https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/

Nach unserer Erfahrung wurden bereits viele Zahlungen geleistet und „jeder ist glücklich“.

Ausgleichszahlungen von Deutschland seit dem 15. November 2020 nicht mehr möglich

Es gibt jedoch ein großes Problem: Die Anmeldung war nur bis zum 15.11.2020. Seitdem kann man keinen neuen Antrag stellen und bekommt keinen Cent mehr. Nach unseren Informationen sind rund 250.000 Reisende sind von der Thomas Cook Insolvenz betroffen. Aber nur knapp 87.700 Reisende haben sich bis ca. Anfang Oktober für die freiwillige Ausgleichzahlung im „Thomas Cook-Bundportal“ von Deutschland angemeldet.

Wir finden das unfair: Reisende haben nämlich keine Infos per Post oder E-Mail über die „Staatshaftung“ erhalten, sondern mussten sich diese Information selbst suchen. Viele unserer Mandanten haben nichts mitbekommen, was angesichts der Corona Berichterstattung im Jahr 2020 auch nicht verwundert. Aber vielen unserer Mandanten war vorher auch überhaupt nicht klar, dass die Anmeldung bei der Zurich Versicherung (KAERA) und die Anmeldung der Insolvenzforderung allein nicht ausreicht. Man musste die Forderung tatsächlich ein drittes Mal beim Bund anmelden.

Frist verpasst? Was nun? War es das mit der Staatshaftung und meinem Geld?

Nicht unbedingt, es wird jetzt nur komplizierter und ohne eine Klage wird es wohl nicht klappen: Bisher hat die Bundesrepublik Deutschland nämlich nur freiwillig bezahlt. Bis heute wurde nicht zugegeben, dass Deutschland die Pauschalreise-Richtlinie der EU falsch umgesetzt hat. Diese Richtlinie sieht nämlich vor, dass Reisende wirksam geschützt werden müssen. Dass dieser Schutz nicht wirksam war, müssen wir wohl nicht erklären - das haben alle Geschädigten selbst bemerkt. Über das Thema Staatshaftung hatten wir auch schon in einem unserer früheren Rechtstipps geschrieben.

Klagen unserer Kanzlei gegen Deutschland laufen

Wir haben bereits mehrere Staatshaftungs-Klagen für unsere Mandanten gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Bisher gibt es unserer Kenntnis nach noch kein Urteil zur Staatshaftung. Aber das „letzte Wort“ kann auch vom Europäische Gerichtshof gesprochen werden, da es um die Frage geht, ob die Pauschalreise-Richtlinie der EU wirksam von Deutschland umgesetzt wurde.

Wir freuen uns über Ihre kostenlose Erstanfrage

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Schreiben Sie uns am besten und schnellsten über unser Formular:

https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Rechtsanwalt Hufschmid

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