Thomas Lloyd: Zweiter Erfolg für AdvoAdvice vor Landgericht Frankenthal

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Zweiter Erfolg für einen Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH (nunmehr CT Infrastructure Holding Ltd.) vor dem Landgericht Frankenthal. Das Landgericht Frankenthal verurteilte die Anlagegesellschaft am 10.07.2020 zur Zahlung in Höhe von 10.000,00 Euro zzgl. Zinsen ab dem 01.04.2019. Zudem wurde die Beklagte dazu verurteilt, Anwaltskosten in Höhe von 578,04 Euro zu zahlen. 

Zweiter Erfolg vor dem Landgericht Frankenthal

Die Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal führte Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann für die Kanzlei AdvoAdvice per Videoverhandlung vom Amtsgericht Schönberg aus. Der betroffene Anleger befand sich in Frankenthal im Gerichtssaal. Nachteile entstanden hierdurch nicht. Der Prozess konnte auch mit den modernen Kommunikationsmitteln für den Anleger zu einem erstinstanzlichen Erfolg gebracht werden. 

Das Landgericht Frankenthal sah sich für international zuständig an, wie dies mittlerweile die meisten Amts- und Landgerichte tun. 

Zudem verurteilte das Landgericht Frankenthal die CT Insfrasturcture Holding aufgrund der gekündigten Genussrechtsbeteiligungen zur Zahlung an den Anleger.

Begründet wurde dies damit, dass dem klagenden Rentner und ehemaligen Pädagogen ein Anspruch aus § 241 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Regelungen der Genussrechtsbedingungen nach Kündigung zustehen würde. Den Vortrag der Gegenseite dazu, dass die Beteiligung Verluste erlitten und der Anleger daher keinen Anspruch mehr habe, ließ das Gericht indes nicht gelten. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Anlagegesellschaft mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Diese wäre hier vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken zu verhandeln. Dort hat die CT Infrastructure Holding bereits in anderer Sache Berufung gegen eine erste Entscheidung des LG Frankenthal eingelegt. 

Vierter Erfolg für Anlegergemeinschaft

Für die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd war dies bereits der vierte Erfolg vor einem Landgericht. Der Entscheidung des Landgerichts Frankenthal vom 10.07.2020 gingen bereits Erfolge vor dem Landgericht Frankenthal, dem Landgericht Stendal und dem Landgericht Görlitz voraus. 

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice zeigt sich erfreut über die Entscheidung: „Das Urteil war nach der mündlichen Hauptverhandlung bereits abzusehen und durch unsere Kanzlei erwartet worden. Es ist erfreulich, dass das Landgericht Frankenthal nun schon zum zweiten Mal eine anlegerfreundliche Position einnimmt.”

Eine weitere positive Entscheidungen wird in Kürze vom Landgericht Rostock erwartet. Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB werden weiter über die Verfahren gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. berichten.

Foto(s): AdvoAdvice


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