ThomasLloyd, Cleantech: Prüfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, Anspruch auf Rückzahlung investierter Geldanlage

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Trotz Aufforderungen und Kündigungen erhalten ThomasLLoyd Anleger kein Geld von ThomasLloyd zurück. Viele Anleger zögern jedoch, rechtliche Schritte einzuleiten, und verzichten somit auf beträchtliche Summen, die oft ihre Altersvorsorge darstellen. 

Dennoch ist es auch in Deutschland möglich, erfolgreich gegen ThomasLloyd  bzw. Nachfolgegesellschaften vor Gericht zu gehen. 

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR verzeichnet aktuell zahlreiche positive Urteile für Anleger, die in ThomasLloyd-Gruppe investiert haben. 

Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte

Im Jahr 2025 ist eine Fortsetzung der Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte zu erwarten, die zugunsten geschädigter Anleger der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG und gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) sowie andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe entscheidet.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. um ihre Verträge und daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen wirksam zu beenden. 

Dazu gehört die Überprüfung verschiedener Optionen wie z.B. die außerordentliche Kündigung der Anlageverträge, der Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, Schadensersatz gegen den Vermittler oder Berater geltend zu machen, Klagen gegen Gesellschaften beim Gericht einreichen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass unsere Argumentation zur außerordentlichen Kündigung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erfolgreich ist.

Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost. 

Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.

Wir bearbeiten aktuell eine Reihe von Geldanlagen, darunter Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH und ThomasLloyd Festzins; Kommanditbeteiligungen bei der Zweiten und Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft; Genussscheine und Genussrechte bei Thomas Lloyd Private Wealth GmbH sowie der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft. 

Des Weiteren umfassen von uns bearbeitete Fälle stille Beteiligungen an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH; Genussrechte bei ThomasLloyd Investments GmbH sowie eine atypisch stille Beteiligung beim DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH und Beteiligungen am ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICIV, Luxemburg.

Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

- Zeichnungsschein und Verträge 

- etwaige Korrespondenz 

- Zahlungsnachweise

- Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente

- Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB

- Mahnbescheid (2. Cleantech Infrastrukturgesellschaft)

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zweite Cleantech Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen einleiten. 

Lediglich einen Widerspruch einzulegen reicht nicht aus.

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht seit über 20 Jahren insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Foto(s): Siegfried Reulein


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