ThomasLloyd Kapitalanlagen: Auszahlungsanspruch durchsetzen, neue Gerichtsurteile

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ThomasLloyd Kapitalanlagen 

Investitionen in riskante Finanzprodukte wie die von Thomas Lloyd können sehr komplex und herausfordernd sein, v.a. wenn Besonderheiten der jeweiligen Anlageform nicht erläutert werden. Solche stille Beteiligung mit qualifizierter Rangrücktrittklausel beinhalten aber die Potenzierung der Risiken für Anleger.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder vor deren Anlageprodukten gewarnt.

Zahlreiche Anleger haben diese Anlagen zwischenzeitlich gekündigt und warten teilweise seit Monaten und Jahren auf Auszahlungen durch die jeweiligen Gesellschaften.

Die Thomas Lloyd Gruppe steht seit einer geraumen Zeit unter Beschuss von Presse und Medien. 

Die Anleger werden immer wieder vertröstet.

Die Beteiligungen als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten wurden nicht selten als „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben.

Ein Auszug, der angebotenen Geldanlagen, die wir aktuell bearbeiten u.a.:

•    Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / CTI1D SP /CTI1D / CTI2D
•    Teilschuldverschreibungen Thomas Lloyd Festzins 6 / 12 / 24
•    Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario
•    Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D / CTIVario
•    Kommanditbeteiligung der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI15 / CTI9
•    Genussscheine Thomas Lloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft / 4.CTI
•    Stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH / DB 04/2018 A / DB 04/2018 D

•    ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

Schwierigkeiten der Cleantech-Fonds von ThomasLloyd

Es besteht immer noch keine Klarheit wann die seit Herbst 2020 ausstehenden monatlichen Zahlungen ausbezahlt werden. Die Anleger der Zweiten, Dritten bzw. Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG  wurden Mitte Dezember 2022 darüber informiert, dass regelmäßige Ausschüttungen ab April ausgezahlt werden sollen. 

Sodann Ende April 2023 wurden Anleger von der Cleantech Management GmbH wiederum darüber informiert, dass  sich die angekündigten Ausschüttungen erneut verzögern. Danach wurde ein neuer Termin für Oktober 2023 angekündigt –  auch dieser Termin zur Auszahlung wurde im Endergebnis verstrichen. 

Allerdings werden Betroffene demnach ebenfalls immer wieder diesbezüglich vertröstet. Abgesehen davon, beinhalten solche stille Beteiligungen mit qualifizierter Rangrücktrittklausel die Potenzierung hoher Risiken für Anleger.

Aktuell und anschließend werden in einer Anlegerinformation von Dezember 2023 überhaupt keine konkreten Termine für Ausschüttungen mehr geplant und angekündigt.

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Rechtsprechung zur ThomasLloyd-Gruppe 2024

Voraussichtlich sollte sich Im Jahre 2024 die Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte zu den Genussrechten der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG zugunsten geschädigter Anleger weiterhin fortsetzen. 

Gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) und gegen andere Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe laufen zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen die Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Genussrechten und auch die Rückzahlung von weiteren Einlagen bei diversen zur ThomasLloyd-Gruppe gehörenden Gesellschaften geltend gemacht wird.

Anlegern, die ihr Geld in eine Nachrangige Namens-Teilschuldverschreibung mit fester Verzinsung bei einer der zahlreichen Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe investiert haben, ist anzuraten, sich anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.


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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine fundierte Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren ThomasLloyd Erfahrungen.

Foto(s): Siegfried Reulein


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