ThomasLloyd Kapitalanlagen, Auszahlungsanspruch: neue Gerichtsurteile

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Die Thomas Lloyd Gruppe steht seit einer geraumen Zeit unter Beschuss von Presse und Medien. 

Investitionen in riskante Finanzprodukte wie die von Thomas Lloyd können sehr komplex und herausfordernd sein, v.a. wenn Besonderheiten der jeweiligen Anlageform nicht erläutert werden. Solche stille Beteiligung mit qualifizierter Rangrücktrittklausel beinhalten aber die Potenzierung der Risiken für Anleger.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder vor deren Anlageprodukten gewarnt.

Zahlreiche Anleger haben diese Anlagen zwischenzeitlich gekündigt und warten teilweise seit Monaten und Jahren auf Auszahlungen durch die jeweiligen Gesellschaften.

Die eingesammelten Gelder wurden von den Fondsgesellschaften in der Regel an die ThomasLloyd Infrastructure Holding GmbH (TLCIH) weitergeleitet, die mit diesen finanziellen Mitteln unter anderem in asiatischen Schwellenländern Infrastrukturprojekte angeblich im Bereich erneuerbarer Energien angehen wollte.

Bereits seit Ende April 2023 wurden Anleger von der Cleantech Management GmbH darüber informiert, dass  sich die angekündigten Ausschüttungen erneut verzögern. Danach wurde ein neuer Termin für Oktober 2023 angekündigt –  auch dieser Termin zur Auszahlung wurde im Endergebnis verstrichen. 


Ein Auszug, der Geldanlagen, die wir aktuell bearbeiten u.a.:

•    Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / 

      CTI1D SP /CTI1D / CTI2D

•    ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

 •   Teilschuldverschreibungen Thomas Lloyd Festzins 6 / 12 / 24

 •   ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

 •    Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario

 •    Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D 

 •    Kommanditbeteiligung der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI15 / CTI9

 •    Genussscheine Thomas Lloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech

 Infrastrukturgesellschaft

 •    Stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH / DB 04/2018 A / DB 04/2018 D


Rechtsprechung zur ThomasLloyd-Gruppe 2024

Voraussichtlich sollte sich Im Jahre 2024 die Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte zu den Genussrechten der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG zugunsten geschädigter Anleger weiterhin fortsetzen. 

Gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) und gegen andere Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe laufen zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen die Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Genussrechten und auch die Rückzahlung von weiteren Einlagen bei diversen zur ThomasLloyd-Gruppe gehörenden Gesellschaften geltend gemacht wird.

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Anleger von Cleantech-Fonds bei ThomasLloyd, die bezüglich der Risiken und Besonderheiten ihrer Kapitalanlage der Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG unzureichend oder fehlerhaft beraten wurden, können die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ihrer Beteiligung und eines Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Vermittler oder den Gründungsgesellschaftern des Fonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

ebenso prüfen lassen. 


 KSR Rechtsanwaltskanzlei

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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine fundierte Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren ThomasLloyd Erfahrungen.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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