Ticketabmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrage des 1. FC Union Berlin e.V.

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer typischen Ticketabmahnung des 1. FC Union Berlin e.V. (nachfolgend Union Berlin) beauftragt. Dieser wird hierbei regelmäßig von der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten.


Der Grund der Beauftragung sei die Tatsache, dass die abgemahnte Person entgegen der allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (nachfolgend ATGB) von Union Berlin auf der Onlineverkaufsplattform Kleinanzeigen Tickets für Heimspiele von Union Berlin mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. kommerziell zum Verkauf eingestellt und/oder verkauft habe. Dadurch, dass die Tickets durch die Angabe „Verhandlungsbasis“ zum Weiterverkauf angeboten wurden, spricht dies dafür, dass die Veräußerung an den Höchstbietenden stattfinden sollte. Mit der Einstellung des Verkaufsangebotes bei einer sogenannten nicht autorisierten Verkaufsplattform habe die angeschriebene Person gegen das Weiterverkaufsverbot gem. Ziffer 1.9.2 der ATGB von Union Berlin verstoßen, welche in jeden Veranstaltungsvertrag mit einbezogen werden.


Aufgrund dessen macht Union Berlin mehrere Ansprüche gegen die abgemahnte Person geltend:


1. 


Zunächst wird die angeschriebene Person aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, Tickets für Spiele der von Union Berlin unter Verstoß gegen die ATGB zum Verkauf anzubieten und/oder zu veräußern. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die sogenannte Wiederholungsgefahr ausschließlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Daher soll daher unter Fristsetzung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Bei nicht oder unvollständig abgegebenen oder bei verspätet eingehender Erklärung können unmittelbar und ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte gegen die abgemahnte Person eingeleitet werden, was mit weiteren Kosten verbunden wäre.


Zudem macht Union Berlin aufgrund des Verstoßes gegen die ATGB eine angemessene Vertragsstrafe geltend. In dem uns vorliegenden Fall wird diese in Höhe von 350,00 € angesetzt. Zudem könnten die angebotenen Tickets von Union Berlin entschädigungslos gesperrt werden. Darüber hinaus behält sich Union Berlin vor, in Zukunft für einen gemessenen Zeitraum von maximal 5 Jahren die angeschriebene Person vom Ticketerwerb auszuschließen sowie notfalls ein Hausverbot auszusprechen.


Zuletzt wird von der abgemahnten Person gefordert, die Rechtsanwaltskosten der Schütz Rechtsanwälte für die Verfolgung der begangenen Rechtsverstöße auszugleichen. Diese werden hierbei aufgrund eines Gegenstandswertes in Höhe von 2.500,00 €, somit in Höhe von 380,00 €, berechnet. Im Falle einer rechtzeitigen Begleichung der Vertragsstrafe bietet Union Berlin jedoch an, mit der Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 € sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung den Fall abschließend zu erledigen.


Sollten die vorgenannten Fristen ergebnislos verstreichen, werden Schütz Rechtsanwälte Union Berlin empfehlen müssen, die geltend gemachten Ansprüche gerichtlich zu verfolgen.


Sollten auch Sie eine Ticketabmahnung, unabhängig vom jeweiligen Fußballverein, erhalten haben, bietet es sich stets an, diese im Einzelfall mit einem erfahrenen Anwalt zu besprechen. Wir vertreten seit vielen Jahren eine Vielzahl von Mandanten deutschlandweit gegen verschiedene Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga. Aus unserer Erfahrung ist es stets im Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gegeben sind. Hierdurch wissen wir auch, dass es sich anbietet, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu finden, sollte der Vorwurf zutreffen.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Kanzlei-E-Mail-Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.  


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