Ticketabmahnung durch den 1. FC Union Berlin

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund typischer Ticketabmahnungen, in diesem Falle durch den 1. FC Union Berlin, beauftragt.


Dieser wird hierbei durch die Kanzlei Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten.


Hintergrund dieser Abmahnung ist derselbe, wie dies in anderen typischen Ticketabmahnungen bereits bekannt ist.


Der angeschriebenen Person wird vorgeworfen, entgegen der Allgemeinen Ticket- und Geschäftsbedingungen von Union Berlin (im Folgenden ATGB) auf einer Onlineverkaufsplattform Tickets eines Heimspiels von Union Berlin mit Gewinnerzielungsabsicht, d. h. kommerziell, zum Verkauf eingestellt habe. Das konkrete Angebot wird mit der Artikelnummer in der Folge aufgeführt.


Dadurch, dass das Angebot durch die Angabe „VB“ mit der Bitte um Gebote zum Weiterverkauf angeboten wurde, sei eine solche Gewinnerzielungsabsicht aufgrund einer Veräußerung an den Höchstbietenden gegeben. Aufgrund dessen sei u. a. gegen das Weiterverkaufsgebot gemäß Ziffer 1.9.2 der ATGB von Union Berlin verstoßen worden.


In der Folge werden aufgrund dessen mehrere Ansprüche geltend gemacht:


Zunächst wird unter Fristsetzung ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Die angeschriebene Person soll sich dazu erklären, in Zukunft keine weiteren Tickets mehr zum Verkauf anzubieten oder zu veräußern. Des Weiteren wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gefordert, wobei hier ein Gegenstandswert in Höhe von 500,00 € angesetzt wird. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 € geltend gemacht.


Im Fall der Zahlung dieser Vertragsstrafe würde auf den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verzichtet werden. Auch hierzu wird der angeschriebenen Person eine entsprechende Frist zur Zahlung gesetzt.


Sofern die geltend gemachten Ansprüche innerhalb der jeweiligen Fristen nicht erfüllt werden, geht die Gegenseite davon aus, dass eine außergerichtliche Erledigung nicht in Betracht kommt und mit einer gerichtlichen Verfolgung aller bestehenden Ansprüche zu rechnen sei.


Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bietet es sich zunächst an, den konkreten Einzelfall mit einem fachkundigen Rechtsanwalt abzusprechen und zunächst festzustellen, ob der geltend gemachte Verstoß überhaupt zutrifft.


Unabhängig davon vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten gegen verschiedenste Bundesligavereine in Ticketabmahnungsangelegenheiten, sodass Sie auch mit uns eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite im Fall des Zutreffens der Vorwürfe erarbeiten können.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de mit einer Rückrufbitte zukommen lassen oder uns unter 02307/17062 für eine kostenlose Erstberatung erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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