Ticketabmahnung durch die RuhrKanzlei im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer typischen Ticketabmahnung beauftragt.


Im hiesigen Falle handelt es sich um eine Abmahnung der RuhrKanzlei aus Dortmund im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (im folgenden Borussia Dortmund).


Borussia Dortmund sei dabei alleiniger Veranstalter für Spiele des Vereins BV Borussia Dortmund 09 im SIGNAL IDUNA PARK. Dabei bestehe seitens von Borussia Dortmund ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzmarkthandel zu unterbinden.


Der Grund der Beauftragung der Kanzlei durch Borussia Dortmund sei, dass die angemahnte Person unter Verstoß gegen die alleigemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) Tickets von Borussia Dortmund über das Internetauktionshaus eBay angeboten haben soll. Die ATGB seien vorher durch die abgemahnte Person im Rahmen des Bestellprozesses akzeptiert worden. So sehen die ATGB von Borussia Dortmund ein grundsätzliches Verbot der Weiterhabe von Tickets vor, welches nur ausnahmsweise unter Beachtung der speziellen Ausnahmeregelungen innerhalb der ATGB weitergegeben werden dürfen.


Durch das Anbieten auf eBay soll gegen die ATGB von Borussia Dortmund verstoßen worden sein, indem Tickets öffentlich und/oder auf nicht von Borussia Dortmund autorisierten Verkaufsplattformen (wie bspw. eBay) zum Verkauf angeboten, weitergegen oder veräußert worden seien. Es bestehe ein Anscheinsbeweis, dass die abgemahnte Person für die Rechtsverletzung verantwortlich sei.


Aufgrund der Rechtsverletzung macht Borussia Dortmund gegen die abgemahnte Person Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB geltend. So wird zunächst unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zusätzlich wird ein Kostenerstattungsanspruch der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 € geltend gemacht. Zudem behält sich Borussia Dortmund aufgrund des Verstoßes gegen die ATGB die Geltendmachung einer Vertragsstrafe, einer Ticketsperre sowie eines Auskunftsanspruches, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Person und/oder Firmen durch die abgemahnte Person veräußert wurden, vor.


Im Hinblick auf eine zeitnahe außergerichtliche Erledigung wird jedoch zunächst nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe vom 353,60 € gefordert.


Es wird bereits angekündigt, dass kein Interesse an einer außergerichtlichen Erledigung angenommen wird, sofern die genannten Fristen ergebnislos verstreichen. In diesem Falle würde Borussia Dortmund empfohlen werden, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.


Zudem ist zu erwähnen, dass innerhalb der von der RuhrKanzlei vorgelegten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bereits eine Klausel aufgenommen wurde, in dem sich der Unterlassungsschuldner dazu bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von 353,60 € an die Gegenseite zu zahlen.


Haben auch Sie eine Ticketabmahnung von Borussia Dortmund erhalten? 


Sollten auch Sie eine Abmahnung durch Borussia Dortmund aufgrund angeblicher Verstöße gegen die ATGB erhalten haben, so sollte stets im Einzelfall überprüft werden, ob der vorgeworfene Verstoß in Ihrem Falle auch tatsächlich zutrifft.


So sollte insbesondere mit einem auf diese Fälle spezialisierten Anwalt besprochen werden, ob die ATGB wirksam in den Vertag mit einbezogen worden sind.


Zudem können wir aufgrund unseres hohen Erfahrungswertes in solchen Angelegenheiten auf weitere Konsequenzen, sofern keine Zahlung oder keine Unterlassungserklärung abgegeben würde, hinweisen.


In keinem Falle sollte eine voreilige Zahlung an die Gegenseite geleistet oder eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Gerne können Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.


Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.




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