Time Gate GmbH und Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum (Marke „SAM“) - Abmahnung erhalten?

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Die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum aus Köln mahnen erneut für die Time Gate GmbH vermeintliche Verletzungen der Marke „SAM“ ab.

Vorab: Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Time Gate GmbH und den Rechtsanwälten Lampmann Haberkamm Rosenbaum erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Wir kennen die Gegenseite sehr genau. Wir vertreten viele Mandanten in diesen Fällen und berichten über diese Abmahnung bereits seit Jahren:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/marke-sam-abmahnung-von-der-time-gate-gmbh/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-time-gate-gmbh-und-rechtsanwaelte-lampmann-haberkamm-rosenbaum-erhalten_180820.html



Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Markenrechtes tätig und kennen auch die Gegenseite sehr genau. Wir helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de oder Fax (0251 20 86 80 50) zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Was ist passiert?

Der Abgemahnte soll die Marke „SAM“ der Time Gate GmbH rechtsverletzend für Bekleidung verwendet haben. Da das Zeichen „SAM“ lediglich als Modellbezeichnung benutzt wurde, ist fraglich, ob es sich überhaupt um eine Nutzungsart handelt, die die Marke „SAM“ beeinträchtigt. Die Rechtsprechung sieht die Nutzung als reine Modellbezeichnung nicht immer als Markenverletzung an. Zum Beispiel wenn der Verkehr daran gewöhnt ist, dass neben der Herstellermarke, eine Modellbezeichnung verwendet wird.


Was fordert die Time Gate GmbH?

Die Time Gate GmbH verlangt durch die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum von dem Abgemahnten die Unterlassung, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Berechnung eines angekündigten Schadensersatzanspruches gefordert. Überdies verlangt die Time Gate GmbH die  Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 75.000 €. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.


Was ist zu tun?

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Die gesetzten Fristen müssen unbedingt beachtet werden. Dies bedeutet jedoch nicht, die vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Denn eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Folgen, die den Betroffenen in der Regel nicht klar sind. Mit Abgabe einer solchen Erklärung bindet sich die Person mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat im Falle des Verstoßes eine erhebliche Vertragsstrafe zu zahlen. Diese kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen. Aus diesen Gründen ist es unbedingt ratsam, die Abmahnung von Rechtsanwälten überprüfen zu lassen, die über Erfahrungen auf dem Gebiet des Markenrechts verfügen. Ein Spezialist für Markenrecht wird die Abmahnung prüfen und kann –soweit erforderlich- eine für den Abgemahnten günstige, modifizierte, Unterlassungserklärung erstellen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen -insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Expertentipps lauten daher:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,

    keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,

    Fachanwalt kontaktieren.



 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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