Time Share und Bankdarlehen in Spanien – Auflösung und Schadensersatz

  • 1 Minuten Lesezeit

Time Share-Vertrag in Spanien in Verbindung mit Bankdarlehen – umfassende Rechtsunwirksamkeit und Nichtigkeit beider Verträge
 

Nicht selten ist es der Fall, dass dem Time Share-Käufer nicht nur ein Time Share-Recht verkauft wurde, sondern auch die entsprechende Finanzierung mit einer Bank. Im vorliegenden Fall, welchen letztlich jetzt im Februar 2020 das Berufungsgericht in Barcelona abschließend entschied, erklärte das erstinstanzliche Gericht, dass der Time Share-Vertrag gegen den Art. 9.1. des Time Share-Gesetzes verstieß und damit der Time Share-Vertrag als rechtsunwirksam erklärt wurde.

Der Time Share-Verkäufer, Inversiones Gormes, und die finanzierende Bank, BBVA SA, wurden verurteilt an den Time Share-Geschädigten den Betrag von 19.023,95 Euro zu zahlen, zuzüglich Zinsen und Prozesskosten. Dieser Betrag wurde in der Berufungsinstanz korrigiert, da die Bank noch Versicherungen verkauft hatte, die mit dem Time Share-Geschäft nicht in Bezug standen.
 
Was war der Grund für die Auflösung des Time Share-Vertrages? 

Art. 9 vom Gesetz 42/1998 verlangt, dass der Vertragsgegenstand u. a. eindeutig bestimmt ist und dies war hier nicht der Fall, sondern es konnten Rechte getauscht werden, ohne konkreten Bezug auf eine Immobilie. Man sprach von einem fließenden System – sistema flotante – zum Tausch von Nutzungsrechten. Diese Unbestimmtheit der Immobilie, ohne Grundbuchnennung und Bestimmung der maximalen Laufzeit von 50 Jahren, führt zur Rechtswidrigkeit des Vertrages.

Warum wurde auch das Bankdarlehen rechtlich für unwirksam erklärt?

Der Time Share-Verkäufer hat wohl mit der Bank einen Kommissionsvertrag, so dass man von einer Vertragseinheit ausgehen muss, und damit die rechtliche Unwirksamkeit des Time Share-Vertrages als Grund für das Darlehen, auch die Unwirksamkeit des Bankdarlehens mit sich bringen musste.

Diese Entscheidung ist auch korrekt, da der Time Share-Geschädigte kein Darlehen aufgenommen hätte, wenn er nicht das Time Share-Kaufgeschäft hätte abschließen wollen.
 
Nutzen Sie unseren Service zur Geltendmachung vor allen spanischen Gerichten und Instanzen, wenn es um Vertragsauflösung und Schadensersatz geht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt

Beiträge zum Thema