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Tipps zum Versicherungswechsel

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Kurz vor dem Jahreswechsel machen sich viele über einen Versicherungswechsel Gedanken. Doch um den Wechsel problemlos über die Bühne zu bringen, gibt es bei der Kündigung der jetzigen Versicherung einiges zu beachten:

1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und kann daher per Post oder Einschreiben, nicht aber per E-Mail oder Fax zugesandt werden.

2. Die rechtzeitige Absendung der Kündigung ist das A und O für einen problemlosen Wechsel. Bei der Kfz-Versicherung gilt der 30. November als Stichtag, bei anderen Versicherungsarten ist das Versicherungsjahr nicht gleich dem Kalenderjahr. Es lohnt sich also stets ein Blick in die Vertragsbedingungen.

3. Hat man die Kündigungsfrist verpasst, bleibt evtl. die außerordentliche Kündigung. Allerdings greift diese nur in ganz bestimmten Fällen, z. B. bei einer Beitragserhöhung.

4. Möchte man die gesetzliche Krankenkasse wechseln, können dies Pflichtversicherte nur dann, wenn sie bei der bisherigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert waren. Bei Wahltarifen ist man sogar 36 Monate an die gleiche gesetzliche Krankenkasse gebunden.

5. Der Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn die Rückkehr zur gesetzlichen Kasse ist nicht immer problemlos möglich.

Für alle Versicherungsarten gilt: Bevor Sie die Versicherung wechseln, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie bei Ihrer neuen Versicherung auf jeden Fall aufgenommen werden.

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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