Tipps zur Marke und zur Markenanmeldung

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Hat man die Idee für einen Markennamen, so will man ihn in der Regel schnell nutzen und vor allen Dingen sichergehen, dass kein anderer dasselbe Zeichen ebenfalls als Marke nutzt.

Wenn jemand anderes die (gewünschte) Marke aber bereits eingetragen hat, ist sie nicht mehr verfügbar. Aus diesem Grund sollte der Markenanmelder vor der Anmeldung nach Marken suchen, die mit seiner Marke konkurrieren bzw. kollidieren könnten. In der Europäischen Union (EU) gibt es schließlich über 11 Millionen eingetragene Marken.

Markenschutz in einem EU-Mitgliedsstaat

Angenommen, man möchte Markenschutz in einem EU-Mitgliedstaat, vielleicht dort, wo sich gegenwärtig der Geschäftssitz befindet oder wo man ein Gewerbe betreiben möchte. Dann kann man im Wege des nationalen Verfahrens direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum eine Marke anmelden. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).

Markenschutz in mehreren EU-Mitgliedsstaaten

Will man aber in mehreren EU-Mitgliedstaaten Markenschutz erhalten, so kann man eine EU-Marke (Gemeinschaftsmarke) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden – dies ist das europäische Verfahren.

Egal, ob man das eine oder das andere tut bzw. plant, in jedem Fall sollte vorab eine Markenrecherche durchgeführt werden. Denn nur so kann festgestellt werden, ob eine Marke „noch frei“ ist.

Bei der Analyse der Suchergebnisse sind dann drei wichtige Faktoren zu berücksichtigen: der Zeitrang, das Zeichen als solches sowie die Waren und Dienstleistungen.

Durch die Prüfung dieser Faktoren werden die Risiken nicht vollständig beseitigt, aber sie werden minimiert.

Marken werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung geschützt, es gilt also das Prinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Der Zeitrang ist also die erste Hürde, die man überwinden muss. Gibt es bereits eine ältere identische (oder ähnliche) Marke, so ist erhöhte Aufmerksamkeit beim weiteren Vorgehen angebracht.

Wenn man nämlich eine Marke mit älteren Marken vergleicht, so muss man sich dann in die Position eines typischen Verbrauchers hineinversetzen. Folgende Frage sollte man sich stellen: „Würde ein Verbraucher wahrscheinlich annehmen, dass meine Marke bereits jemand anderem gehört?“ Wenn man diese Frage bejahen würde, hat man möglicherweise ein Problem.

Auch sollte man die Suche übrigens nicht auf völlig identische Marken beschränken. Auch ähnliche Zeichen könnten die Anmeldung gefährden. In den Datenbanken der Patent-und Markenämter kann nach Namen, Art und Anmeldetag von Marken sowie zahlreichen weiteren Kriterien gesucht werden und Bilder verwendet werden, um ähnlich aussehende Marken zu finden.

Kommt man nach der Recherche zu dem Ergebnis, dass die (gewünschte) Marke oder eine ähnliche Marke bereits eingetragen oder angemeldet wurde, so können sich mehrere Optionen ergeben:

  • Verhandeln: Man könnte sich mit dem Inhaber der älteren Marke in Verbindung setzen, um doch noch eine Einigung zu erzielen (es existieren zahlreiche identische oder ähnliche Marken gleichzeitig auf dem Markt). Hier wäre möglicherweise eine Abgrenzungsvereinbarung möglich.
  • Die Eintragung riskieren: Man könnte die Anmeldung trotzdem einreichen und riskieren, dass der Inhaber der älteren Marke Widerspruch erhebt (die Entscheidung für oder gegen einen Widerspruch gegen eine Anmeldung einer Marke hängt von vielen Faktoren ab; das Bestehen einer älteren Eintragung muss jedoch nicht zwingend von der Anmeldung abhalten).
  • Anfechten: Man könnte unter Umständen die ältere Marke erfolgreich anfechten.
  • Aufgeben: Man fährt mit der Anmeldung nicht weiter fort, weil das Risiko eines (erfolgreichen) Widerspruchs zu groß ist.

Haben Sie Fragen zu einer geplanten Markenanmeldung?

Wollen Sie wissen, ob Ihre geplante Marke schutzfähig ist und, wenn ja, für welche Waren und Dienstleistungen? Haben Sie die Sorge, dass Ihre Marke mit älteren identischen oder ähnlichen Marken kollidieren könnte? Für diese und alle sonstigen Fragen rund um das Thema Marken stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an oder senden Sie mir eine E-Mail.

Daniel Atzbach, MBA,

Rechtsanwalt


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