Top - Anwälte: Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, Landgericht Krefeld, 70.000,- Euro

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Landgericht Krefeld vom 19.04.2022

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Schädigung des Nervus medianus anlässlich Ellenbogenoperation, 70.000,- Euro, LG Krefeld, Az.: 3 O 373/19 

Chronologie:

Der Kläger zog sich nach einem Sturz im Fitnessstudio eine Ellenbogenluxation am rechten Arm zu, die operativ im Hause der Beklagten mehrfach behandelt wurde. Nach der letzten Operation fühlte der Kläger seine Finger nicht mehr, die Hand ist seither nur noch zu 10 Prozent benutzbar. Es stellte sich heraus, dass der Nervus medianus anlässlich der Operation geschädigt wurde.

Verfahren:

Mit dem Vorfall war  bereits vorgerichtlich die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein befasst (Az.: 2018/1039) und hatte im Ergebnis einen Behandlungsfehler konstatiert. Der Gutachter stellte heraus, dass offensichtlich anlässlich der streitgegenständlichen Operation der Nervus medianus fehlerhaft mitentfernt worden war. Dieses stellt nach seiner Auffassung einen groben Behandlungsfehler dar. entsprechende Aufklärung vor der Operation gab es nicht. Das Landgericht Krefeld hat sodann ein fachunfallchirurgisches und fachorthopädisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt. Im Ergebnis bestätigte der Gutachter ausdrücklich die Konstatierungen des Bescheides der Schlichtungsstelle. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag über 70.000,- Euro unterbreitet, dem diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es ist in Arzthaftungsangelegenheiten immer wieder festzustellen, dass Haftpflichtversicherer der Behandlerseite auch trotz klarer Sach- und Rechtslage und unwiderlegbaren Konstatierungen in einem vorgerichtlich durchlaufenen Schlichtungsverfahren vor einer Ärztekammer eine Regulierung nicht vornehmen. Die Quittung erhalten sie sodann gerichtlich, denn es ist nahezu auszuschließen, dass sich ein gerichtlich bestellter Gutachter nicht den Ausführungen des vorbefassten von der Ärztekammer involvierten Gutachters anschließen. Diese Regulierungsverweigerungsstrategien führen zu einer unnötigen Kostentreibung für ein notwendiges Gerichtsverfahren und belastet die Gerichtsbarkeit, so wie in hiesiger Angelegenheit, stellen Rechtsanwälte D.C.Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.

        



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