Top-Anwälte Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor OLG Oldenburg

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Oberlandesgericht Oldenburg vom 26.03.2002
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Multiorganversagen nach Adhäsionsileus wegen vergessener Kompresse, 60.000,- Euro, OLG Oldenburg, Az.: 5 U 105/20 


Chronologie:

Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin befand sich in 1999 in stationärer Behandlung bei der Beklagten wegen eines Rektumkarzinoms. Es erfolgte eine Rektum-Sigma-Resektion. Erst rund fünf Jahre später stellte sich heraus, dass anlässlich dieser Operation eine Kompresse im Becken vergessen worden war, die bereits abszediert und abgekapselt war. Bei der Entfernung dieser Kompresse kam es zu einer Rektumverletzung.

Verfahren:

Die Sache war bereits erstinstanzlich beim Landgericht Osnabrück anhängig gewesen (3 O 16536/17). Das Landgericht hatte dem Kläger, als Rechtsnachfolger der Verstorbenen 30.000,- Euro zugesprochen, nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige für zahlreiche Komplikationen und Beschwerden die vergessene Kompresse verantwortlich gemacht hatte. Hiergegen wendet sich der Kläger mit der Berufung. Das OLG entsprach der Argumentation im Wesentlichen, erhöhte aber die Urteilssumme auf rund 60.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Den für die 2. Instanz involvierten Prozessvertretern des Klägers gelang es in der Berufungsinstanz, nochmals die Höhe der Ansprüche detaillierter zu erfassen, so dass das Rechtsmittelverfahren von Erfolg gekrönt war. Der ausgeurteilte Betrag entspricht den üblichen Maßstäben der Rechtsprechung stellen Rechtsanwälte D.C.Mahr und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.



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