"Total War Rome II" - Abmahnung durch rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH Österreich

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Die Urheberrechtsverletzung bzgl. der geschützten PC-Spiel-Software „Total War Rome II“ wird durch die .rka Rechtsanwälte aus Hamburg für die Rechteinhaberin Koch Media GmbH Österreich abgemahnt. Gefordert wir die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages.

Es sollten unbedingt diese Punkte, bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, beachtet werden:

1. Auf keinen Fall sollte die Abmahnung ignoriert werden!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer hofft, dass das Ganze schon „im Sande verläuft“, bringt sich in Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren: Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung vonstatten geht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion und die vorherige richtige Beratung kann das vermieden werden!

2. Leisten Sie keine Zahlung an die Gegenseite, bevor Sie nicht Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt gehalten haben!

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Häufig ist die Forderung überhöht und lässt sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

3. Lassen Sie unbedingt die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung von einem Spezialisten überprüfen!

Unterschreiben Sie die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht: Sie sind an diese ein Leben lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren ganz speziellen Einzelfall zugeschnitten ist.

Scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahrzunehmen. Bei uns ist die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung kostenfrei. Wir helfen Ihnen gern und schnell mit Ihrer Abmahnung. Kontaktieren Sie uns. Wir vertreten Sie bundesweit!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg


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