Touareg Abgasskandal: OLG Oldenburg sieht Vorsatz und Sittenwidrigkeit

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VW verbaut seit Anfang an im Touareg einen Audi-Motor mit 6 Zylindern und ist mit dem Teilebezig durch die Konzerntochter Audi immer gut gefahren, zumal in Ingolstadt auch die Kernkompetenz zum Bau von Diesel-Motoren für Mittel und Oberklasse ausgebaut wurde. Nun wird leider ein Boomerang draus: Das OLG Oldenburg hat festgestellt, dass der EA897-Motor im Abgasskandal zweifelsfrei betroffen ist und VW dem Halter gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet ist und Verantwortung nicht auf Zulieferer abwälzen kann. Rechtsanwalt Schwering: "VW muss sich als Vertragspartner des Klägers die Schuld anderer zurechnen lassen!"

Das Urteil vom 16. Oktober 2020 (Az.: 11 U 2/20) ist eindeutig und ändert das erstinstanzliche Urteil des Auricher Landgerichtes ab: Der  VW Touareg geht zurück und der Besitzer erhält Schadenersatz abzüglich der Nutzungsentschädigung.

Der Kläger hatte den Gerichtsweg eingeschlagen, nachdem eine Rückrufaktion ihn vollends im Verdacht bestätigt hatte, dass sein SUV vom Abgasskandal betroffen ist. Tenor der Klage: Vorsätzliche und sittenwidirige Schädigung nach § 826, dem entsprach das Gericht fast vollständig. Ledglich die Nutzung muss sich der Touareg-Fahrer anrechnen lassen. Hier kommen die Gerichte aktuell nicht um die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes herum. Das Gericht zog Parallen zum Ursprungs-Skandal um den EA189. Da die Manipulationen hier ähnllich programmiert worden seien, müsse der EA897 auch ebenso behandelt werden wie der EA189.

VW würde die Schuld gern an den Moterenlieferanten übergeben. Allerdings entschied das Gericht hier konsequent verbraucherfreundlich. VW habe als Konzernmutter Kenntnisse von den Entwicklungen bei den Konzerntöchtern haben müssen. Grundlegende Entscheidungen seien auf Konzernebene getroffen worden, daher müsse Volkswagen dem Kläger daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten.

Rechtsanwalt Schwering erinnert daran, dass diese Thematik auch für die Diesel-SUV MACAN und CAYENNE sowie die Limousine PANAMERA von Porsche gilt. Hier ist die Konzern-Schwester Porsche der Hersteller und Audi der Motorenlieferant: "Es gibt hier aber auch LG-Urteile, die verbraucherfreundlich gegen Audi geurteilt haben."

 


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