LG Oldenburg spricht im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Touareg zu

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Der Abgasskandal betrifft nicht nur die Fahrzeuge des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum mit dem Dieselmotor EA 189, sondern auch die Dieselfahrzeuge mit 3 Liter und mehr Hubraum. Der Motor der Typs EA 897 wurde von der Konzerntochter Audi gebaut, kommt aber nicht nur bei Audi-Modellen, sondern u.a. auch beim VW Touareg zum Einsatz. Auch hier bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 13. August 2020 zeigt (Az.: 16 O 2507/19). 

Vor dem Landgericht Oldenburg klagte der Käufer eines VW Touareg 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 auf Schadensersatz. Grund war, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hatte. In dem Touareg wurde der von Audi gebaute Motor des Typs EA 897 verwendet. 

Die Klage hatte vor dem LG Oldenburg Erfolg. Die vom KBA bemängelte sog. Aufheizstrategie sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Die Funktion führe dazu, dass der Abgasausstoß im Prüfmodus verringert wird, während im realen Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen in die Luft geblasen würden. So eine Funktion sei illegal und auch nicht ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig, führte das Gericht aus. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Gericht. 

Audi habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung konzipiert und in den Verkehr gebracht. VW habe schließlich das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Damit hätten sich beide Autohersteller schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das Gericht. 

„Außer im VW Touareg wird der Dieselmotor des Typs EA 897 in zahlreichen Audi-Modellen mit 3 Liter V6-Motor und auch im Porsche Macan und Cayenne verwendet. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Käufer durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Rückenwind für Schadenersatzklagen gibt es auch durch die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 30. April 2020. Sie hatte erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 



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