trautmansons.com – rechtswidriges Angebot von Aktien der Porsche AG

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Bezüglich der Betreiber der Webseite trautmansons.com, die sich auch als „Trautman BV“ oder „Trautman Son´s SRL“ bezeichnet, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Warnhinweise veröffentlicht, nachdem die Betreiber von trautmansons.com Anleger in Deutschland unaufgefordert telefonisch kontaktieren würden und ihnen Festgeldanlagen und angeblich vorbörsliche Aktien der Porsche AG anbieten.


Die BaFin als auch die Volkswagen AG würden darauf hinweisen, dass vorbörsliche Angebote von Aktien der Porsche AG unrechtmäßig seien und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen, so die BaFin.


Entgegen eigenen Hinweisen auf der Homepage verfügt die Gesellschaft laut BaFin nicht über eine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, der Cysec.


Die Inhalte auf der Homepage trautmansons.com begründen gemäß der BaFin die Annahme, dass seitens der Betreiber erlaubnispflichtige Bank- und / oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betrieben werden.


Unternehmen, die Anlegern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, würden dafür eine Erlaubnis der BaFin benötigen.


Über eine derartige Erlaubnis für das Angebot von Aktien der Porsche AG, verfügen die Betreiber der trautmansons.com nicht.


Auf der Homepage trautmansons.com wird dargestellt, dass Trautman BV seit 2006 seine Türen für die Welt der Real Estate Investments, Investments und Crypto Mining – einfach, digital und kostenlos – öffnen würde und seinen Online-Brokerage-Service in United Kingdom im Jahr 2006 eingeführt habe und man seitdem in neun europäischen Ländern vertreten sei.


Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass mit dem Wachstum des Portfolios des Unternehmens und der Kundenmasse, die sich zunehmend auf Kryptowährung konzentriert, sich auch das Portfolio und die Kryptoaktivitäten erweitern würden und man die erste Mining-Farm in Island gebaut habe.


Möglichkeiten für Anleger der trautmansons.com


Soweit die Betreiber von trautmansons.com Anlegern in Deutschland den vorbörslichen Erwerb von Aktien anbieten, benötigen sie dafür eine Erlaubnis der BaFin.


Sofern eine derartige Erlaubnis laut BaFin nicht besteht, lassen sich für ein Anleger Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Bank- und / oder Finanzdienstleistungsgeschäfte begründen.


Soweit auch Einlagen angeboten werden, kann es sich hierbei um ein Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bzw. auch um einen Finanzdienstleistung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln, für das die Betreiber von trautmansons.com eine Erlaubnis der BaFin benötigen.


Sofern unerlaubt Einlagengeschäfte, Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betrieben werden, können nach der Rechtsprechung sowohl die anbietende Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.


Auch weitere Ansprüche sind denkbar.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die trautmansons.com Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.   


Stand: 09.06.2022


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