BaFin untersagt Fremont Capital Angebot von Global Oil Aktien – Anleger sollten unverzüglich handeln

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Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) untersagte der Fremont Capital Ltd. bereits mit Bescheid vom 28.01.2019 das öffentliche Angebot von Aktien der Global Oil Group Inc. in Deutschland. Grund hierfür ist ein Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Angeboten wurden die Aktien von der Fremont Capital Ltd., diese hatte jedoch keinen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht, der die nach dem WpPG erforderlichen Angaben enthält. Am 18.03.2019 hat die BaFin mitgeteilt, dass diese Maßnahme (Untersagung des öffentlichen Angebotes von Global Oil Group Aktien) mittlerweile bestandskräftig geworden ist.

Wie wir bereits berichtet haben, wurde zuvor der Fremont Capital Ltd. von der BaFin das Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt. Grund hierfür war, dass die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) nicht vorhanden ist.

Wir vertreten bereits eine Vielzahl von betroffenen Anlegern, die teilweise sechsstellige Summen über die Fremont Capital Ltd. in Aktien der Firma Global Oil Group Inc. investiert haben. Den Anlegern gegenüber wurde seitens Fremont Capital Ltd. immer wieder telefonisch unter Angabe von fadenscheinigen Gründen mitgeteilt, dass der Börsengang der Global Oil Group Inc. mehrfach verschoben werden musste. 

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss ein Anbieter (wie die Fremont Capital Ltd.), der in Deutschland Aktien öffentlich anbietet, ein Verkaufsprospekt nach dem WpPG veröffentlichen. Wenn ein solcher Prospekt nicht veröffentlicht wird, liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 S. 1 WpPG vor. Dieser Verstoß führt gemäß § 24 WpPG zu einem Haftungsanspruch des Erwerbers gegenüber dem Emittenten bzw. Anbieter der Wertpapiere. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Erwerber/Anleger vom Anbieter solcher Aktien die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises und der damit verbundenen üblichen Kosten verlangen.

Die von uns vertretenen Anleger werden von Fremont Capital Ltd. telefonisch immer wieder mit immer neuen Ausreden hingehalten, wenn es darum geht, Global Oil Group Aktien zu verkaufen oder den Anlagebetrag zurückzuerhalten.

Anlegern, die über die Firma Fremont Capital Ltd. Global Oil Group Aktien erworben haben, ist insbesondere im Hinblick auf die jetzt bestandskräftig gewordene Untersagung der BaFin dringend anzuraten, unverzüglich zu handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

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  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen,
  • gegen wen diese bestehen,
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Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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