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Trennung: Kindeswohl entscheidend bei Schulwahl

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wenn sich Eltern trennen, ist anschließend das Kindeswohl entscheidend bei der Wahl der neuen Schule für den Nachwuchs. Zu dieser Entscheidung gelangte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Zuvor hatte bereits das Familiengericht das gleiche Urteil gefällt.

In dem verhandelten Fall ging es um die Schulwahl eines neunjährigen Kindes, für das sich die Elternteile das Sorgerecht teilen. Die Mutter war mit dem Kind nach der Trennung vom Ehemann in einen anderen Ort gezogen. An diesem brachte die Frau dann das Mädchen auch zur Grundschule. Der Vater des Kindes wollte hingegen, dass das neunjährige Kind weiterhin zur alten Schule geht. Hierfür wollte er das Mädchen jeden Morgen abholen und zur alten Schule fahren. Ebenso würde er das Kind auch wieder von der Schule abholen und nach Hause bringen, argumentierte der Vater.

Das Gericht entschied aber nun, dass die Grundschule im eigenen neuen Wohnort eher zum Kindeswohl dient. Denn somit habe das Kind lediglich einen Schulweg von zehn Minuten. Zudem könne es bei Freistunden direkt nach Hause gehen. Ferner bezweifelte das Gericht, ob der Vater auch künftig in der Lage sein werde, das Kind mit dem Auto immer an den alten Ort der Schule zu bringen. Darüber hinaus stünden am Wohnort der Mutter mehr weiterführende Schulen zur Verfügung, sodass auch für die künftige Schullaufbahn des Mädchens bessere Möglichkeiten bestünden.

(OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 07.12.2010, Az.: 10 UF 186/10)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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