Trennung, Scheidung - Checkliste

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Trauer, Wut, Enttäuschung – normale Reaktionen nach einer Trennung. Auch wenn die Gemütslage noch emotional belastend ist, sollten im Vorgriff auf die anstehende Scheidung unerlässliche Maßnahmen eingeleitet werden, um die Trennung unbeschadet zu überstehen.

Im Anschluss eine Art Checkliste mit den wichtigsten Themen. Diese Checkliste erhebt nicht den Anspruch, dass abschließend alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet sind bzw. alle notwendigen Dokumente und Informationen aufgelistet sind, sollte aber helfen die größten Fehler im Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung zu vermeiden.

1. Trennungsdatum fixieren

Den Tag der Trennung festhalten. Dieser Tag ist für das Scheidungsverfahren enorm wichtig. In den allermeisten Fällen, um ein Trennungsjahr einzuhalten. Dies kann auch in einer gemeinsamen Wohnung passieren. Dazu muss jedoch die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ vollzogen werden. Dazu zählt zum Beispiel:

  • getrennte Finanzen
  • getrennte Räumlichkeiten – nur Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer können zusammen genutzt werden
  • getrenntes Wirtschaften – Einkaufen, Kochen, Waschen etc.  

2. Hilfe suchen

Für den rechtlichen Beistand empfiehlt es sich, frühzeitig kompetenten Rat einzuholen. Eine frühzeitige qualifizierte anwaltliche Beratung zahlt sich aus. 

3. Sicherung aller wichtigen Unterlagen 

Denken Sie bei der Trennung daran

  • alle persönlichen Unterlagen mitzunehmen, wie Personalausweise (ggfs. auch die Ausweise der Kinder), die eigene Geburtsurkunde (ggfs. die Geburtsurkunden der Kinder), Heiratsurkunde,
  • Nachweise über Versicherungen, Behördliche Bescheide,
  • Kontoauszüge und Vertragsunterlagen,
  • Gehaltsnachweise (Entgeltabrechnungen, Steuerbescheide), Arbeitspapiere, Zeugnisse,
  • Nachweise über gemeinsame Geldanlagen wie Wertpapiere, Sparbücher, Aktienfonds,
  • Unternehmens- bzw. Gesellschaftsbeteiligungen, ,
  • Mietvertrag,
  • Nachweis über gemeinsame oder eigene Verbindlichkeiten oder solche de Ehepartners,
  • etc.

4. Konten und laufende Kosten

Eigenes Konto führen, Vollmachten des Ehegatten widerrufen (Gefahr des Missbrauchs). Ggf. Geldeingänge auf gemeinsamen Konten auf ein eigenes Konto umleiten bzw. dorthin überweisen lassen. Klären, wie das Guthaben eines gemeinsamen Kontos aufgeteilt oder verwaltet werden soll.

Klären Sie, wer laufende Verbindlichkeiten bezahlt und von welchem Konto diese künftig gezahlt werden.

5. Umgang und Sorgerecht

Die Trennung mit Kindern ist sicherlich eine besondere Herausforderung. Damit Kinder die Trennung verarbeiten und überwinden können, sollten sie zeitnah - aber kindgerecht-  über die bevorstehenden Veränderungen aufgeklärt werden. So können die Kinder die Trennung am besten verkraften. Frühzeitig klären, bei welchem Elternteil die Kinder künftig leben sollen. Gleichzeitig sollte eine Regelung über das Besuchsrechts (Umgang) des nicht betreuenden Elternteils gefunden werden. Fragen der elterlichen Sorge (z.B. Schulbesuch, Arztbehandlungen, etc.) sind weiterhin gemeinsam zu klären. Bei dem Umzug eines Ehegatten sollte für das Kind berücksichtigt werden, dass ein Schul- oder Kindergartenwechsel immer mit dem Abbruch von Freundschaften verbunden ist.

6. Nutzung der gemeinsamen Immobilie während der Trennungszeit und nach erfolgter Scheidung

Klären, welcher Ehegatte die Wohnung während der Trennungsphase nutzen wird und welcher Ehegatte auszieht. Kann eine Einigung nicht erreicht werden, empfiehlt es sich ggf.  über den Rechtsbeistand ein Wohnungszuweisungsverfahren zu führen. Frühzeitig klären, ob und welcher Ehegatte die gemeinsame Immobilie nach rechtskräftiger Scheidung übernimmt oder ob diese verkauft werden soll. Gegebenenfalls mit den Banken das Gespräch hinsichtlich der gemeinsamen Darlehen suchen.

7. Unterhalt

Frühzeitig den Unterhalt klären. Hierzu ist es notwendig Kenntnisse über die Einkünfte und Verbindlichkeiten zu haben. Unter Umständen haben nicht nur die Kinder Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung, sondern auch einer der Ehegatten. Trennungsunterhalt kann jedoch nur verlangt werden, wenn der besser verdienende Partner grundsätzlich leistungsfähig ist. Zudem ist der Kindesunterhalt vorrangig. Welcher Selbstbehalt dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall noch verbleiben muss, kann ebenfalls der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Unterhalt kann beansprucht werden, ab dem Monat, ab dem er (schriftlich) gefordert wird oder die Auskunft über die Einkünfte geltend gemacht wird. Wer zu lange zögert verschenkt bares Geld.

Je nach Ehedauer und persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen kann auch ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen. 

8. Krankenversicherung

In der Trennungszeit ist der nicht erwerbstätige Ehegatte über die Familienversicherung des angestellt Erwerbstätigen mitversichert. Frühzeitig für die Zeit nach der Scheidung die Weiterversicherung klären (es besteht eine Verpflichtung zur Weiterversicherung bei Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft der Ehescheidung).

9. Inventarliste für Hausrat

Um später die Aufteilung des Hausrats zu erleichtern, ist es sinnvoll, eine Inventarliste anzulegen. Auch die gemeinsame Wohnung behält in der Regel nur ein Partner, während der andere auszieht. Gegebenenfalls sollte in der Folge der Mietvertrag angepasst werden, ansonsten haftet auch derjenige Partner beispielsweise für Mietschulden, der ausgezogen ist, sofern er als Mieter im Vertrag auftaucht. Dokumentieren Sie den Bestand des Hausrats am besten mit Lichtbildern  um feststellen zu können, was alles bei Trennung vorhanden war.

10. Ehevertrag und Zugewinnausgleich

Ist ein Ehevertrag vorhanden, diesen auf seine Gültigkeit prüfen (lassen). Eventuell sind (ältere) Eheverträge aufgrund der damaligen Regelungen, die nicht mit der tatsächlichen Lebensführung mehr übereinstimmen, nicht mehr wirksam.

Liegt kein Ehevertrag vor, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zum Zwecke der Berechnung des Zugewinnausgleichs ist die Kenntnis der Vermögensverhältnisse der Ehegatten zu den Tagen standesamtliche Heirat und Trennung wichtig. Später noch die Auskunft zum Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

11. Steuern

Wechsel der Lohnsteuerklasse prüfen. Hierdurch können Nachzahlungen des Unterhaltspflichtigen vermieden werden. Prüfen Sie Ihre monatlichen Belastungen z.B. für eine Immobilie, etc. auch unter diesem Gesichtspunkt.

12. Erbrecht

Falls ein Testament oder Erbvertrag vorliegen sollten diese auf ihre weitere Gültigkeit geprüft werden.

Bis die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen und der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird und/oder dieser zustimmt, bleibt das gesetzliche Erbrecht bestehen. Hier empfiehlt sich bei Bedarf die Verfassung eines „Trennungstestamentes“, um den Ehegatten in der Trennungszeit auf den Pflichtteil zu beschränken.

Dies ist nur ein Teilbereich der möglichen Probleme. Jeder Fall weist Besonderheiten auf.

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder E-Mail.


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