Trennungsleitfaden der Daimler AG soll 10.000 Kündigungen vorbereiten – was tun als Betroffener?

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Die Situation

Nach Mitteilung des „Manager-Magazins“ wird der Konzern bis zum Jahr 2022 10.000 Mitarbeiter entlassen. „Die Situation ist im gesamten Unternehmen sehr kritisch“, zitiert das Magazin aus dem Leitfaden. 

Der Trennungsleitfaden

Erstellt hat den Leitfaden die Personalberatung von Rundstedt & Partner. Offensichtlich ist die Personalabteilung selbst nicht in der Lage, Kündigungen auszusprechen. Der Leitfaden richtet sich an die Führungskräfte im Konzern. Daimler will dabei das direkte Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Umfang: maximal 30 Min. Einstieg in das Gespräch soll die Darlegung der schwierigen wirtschaftlichen Lage sein, in der der Konzern sich befinde. Thematisiert werde dabei auch die Corona-Krise. Man empfehle daher, die Suche nach einer neuen Position außerhalb des Konzerns zu konzentrieren. Interne Maßnahmen habe man geprüft. Damit wird das Thema „Ver- bzw. Umsetzung“ angesprochen. Offenbar will man das nicht. Der Leitfaden gibt vor, deutlich zu machen, dass das Arbeitsverhältnis in jedem Fall enden solle.

Um dem Nachdruck zu verhelfen, solle konkret jeweils ein Szenario hinzukommen, das den Kündigungsgrund personalisiert. Das wäre zusammengefasst eine schlechte Leistung (Low Performance) des Mitarbeiters.

Das Thema "Abfindung"

Wirtschaftlichen Einwänden des Mitarbeiters solle dann mit einem Abfindungsangebot begegnet werden. An dieser Stelle wird es komplex. Ob die Gründe einer Kündigung seitens Daimler tragfähig sind oder nicht, lässt sich prüfen; und bereits das Ergebnis dieser Prüfung (Kündigung berechtigt oder unberechtigt) ist durchaus relevant für die Höhe der Abfindung. Insgesamt ist eine Abfindung ein höchst individueller Betrag, die Ermittlung der Angemessenheit ist komplex. Das folgt unmittelbar daraus, dass es sich konstruktiv um einen Geldbetrag als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit entgangenen Verdienstmöglichkeiten handelt. So setzt sich die Höhe einer Abfindung dann auch aus vielen einzelnen „Bausteinen“ (rechtlicher Bestandsschutz) zusammen, die individuell gegeben sein müssen. Insofern ist auch die Höhe individuell. Die Höhe ist damit Verhandlungssache.

Empfehlung

Sollten Sie also zu einem Personalgespräch geladen werden, ist es denkbar, dass es um die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses geht. Sie können sich bereits im Vorfeld von mir beraten lassen. Keinesfalls sollten Sie im Rahmen des Gesprächs eine Unterschrift leisten. Händigt man Ihnen eine Kündigung aus, lassen Sie diese durch mich prüfen. Das betrifft dann auch die Frage nach der Höhe einer Abfindung. Wir unterstützen Sie gerne dabei, dieses unerfreuliche Ereignis möglichst zu optimieren.


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