Trotz Verbots Verbreitung von Tierquäler-DVD rechtmäßig

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Falls eine DVD veröffentlicht wird, die eine Vorführung von Zirkustieren zum Inhalt hat, so ist diese trotz eines Verbots ausnahmsweise zulässig, wenn die Verbreitung für eine kritische Auseinandersetzung erfolgt.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt wurde eine Tierschutzorganisation von einem Zirkus verklagt, da diese Videoaufnahmen aus dem Zelt des Klägers veröffentlichte. Die Organisation fertigte zudem eine DVD an, auf der verschiedene Bilder von den Tieren und Videoaufnahmen aus dem Zirkus zusammengefasst wurden. Auch diese DVD wurde veröffentlicht. Da dies trotz eines vorausgegangenen ausgesprochenen Verbots seitens des Zirkus geschah, sah der Kläger hierbei eine Verletzung dieses Verbots.

Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Tierschutzorganisation Recht.

Nach Meinung des Gerichts war die Organisation durchaus befugt die Videos bzw. die DVD zu verbreiten. Die Organisation ist allgemein dafür bekannt, sich für den Tierschutz einzusetzen und Missstände im Bereich der Tierhaltung aufzudecken. Die veröffentlichte DVD der Organisation ist ein Mittel der Kritik an dem Klägerischen Zirkus und dient als Beweismittel. Diese ist auch notwendig, um den Zuschauern nachvollziehbar die bemängelten Zustände nahe zu bringen.

Somit ist die Veröffentlichung der Aufnahmen trotz des Verbots, wegen dem Zweck des Zitats erlaubt.

(OLG Hamburg, Urteil v. 08.03.11, Az.: 7 U 94/09)


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