Trunkenheitsfahrt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte haben stets harte Konsequenzen – MPU?

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Meist steht der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt nicht allein im Raum

Sie haben gefeiert und ordentlich Alkohol getrunken. Auf dem Weg nach Hause hat die Polizei Ihr Fahrzeug angehalten und wollte bei Ihnen einen Alkohol- oder Drogentest durchführen. Sie haben sich geweigert. Die Polizeibeamten haben Sie in Gewahrsam genommen bzw. vorläufig festgenommen. Die Polizei hat zudem Ihren Führerschein und Ihr Fahrzeug sichergestellt und die Blutentnahme angeordnet. 

Ist Blutentnahme ohne Richtervorbehalt, also nur auf Anweisung eines Polizisten, möglich? 

Die Blutentnahme stand ursprünglich gem. § 81 a StPO unter Richtervorbehalt. Der richterliche Vorbehalt für die Entnahme von Blutproben wurde jedoch seit dem 23.08.2018 abgeschafft. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von § 81a Abs. 2 S. 1 StPO keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 2 und 3 oder § 316 des StGB begangen worden ist.

Viele kennen diese neue Regelung nicht und glauben, dass die Polizei ihre Aufgabenkompetenz überschreitet. Man ist durch die Alkoholisierung in solch einer Situation meist enthemmt, aufgebracht und wütend. Deshalb reagiert man in den Augen der Polizisten meist falsch, sodass die Situation schnell eskaliert. Am Ende haben Sie nicht nur eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB zu befürchten, sondern in den meisten Fällen leitet die Polizei gegen Sie ein Ermittlungsverfahren auch wegen Beleidigung nach § 185 StGB, vorsätzlicher Körperverletzung nach § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, Bedrohung nach § 241 StGB oder Nötigung nach § 240 StGB. 

Zu guter Letzt wachen Sie in der Ausnüchterungszelle auf und stellen diverse Verletzungen bei sich fest. Sie können sich lediglich daran erinnern, dass die Beamten gegen Sie Gewalt angewandt haben, Ihnen ging es sehr schlecht, Sie bekommen kaum Luft und Sie wollten sich nur wehren. Die Polizeibeamten behaupten jedoch, Sie sind handgreiflich geworden, dabei ist sogar ein Polizeibeamter verletzt worden. Deshalb mussten die Polizisten sie am Boden fixieren. Es steht also Aussage gegen Aussage. 

Aussage gegen Aussage

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht weiß ich aus Erfahrung, dass die Gerichte die Aussage eines Polizeibeamten für mehr glaubhaft halten, als die des Beschuldigten, insbesondere, wenn die Aussagen mehrerer Polizeibeamten in sich geschlossen und widerspruchsfrei sind. Die Einlassung des Beschuldigten wird leider als bloße Schutzbehauptung abgeschmettert.

Eine dezidierte Sachverhaltsaufklärung ist in solchen Fällen fast unmöglich. Hinzu kommt, dass die Polizeibeamten natürlich vor der Hauptverhandlung zwecks dienstlicher Vorbereitung alle ihre festgehaltenen Berichte durchlesen und die Möglichkeit haben ihre Aussagen mit den Kollegen u. U. abzustimmen. Nur ein guter und erfahrener Strafverteidiger ist in der Lage, anhand der Akte und Vernehmung der Polizeibeamten in der Hauptverhandlung sowie gezielter Beweisanträge die Vorwürfe zu entkräften und für Sie ein bestmögliches Ergebnis erzielen. 

Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist ein ernsthaftes Problem!

Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist stets ein sehr ernstzunehmender Tatvorwurf. Da der Beschuldigte sich in solch einem Fall gegen die staatliche Autorität und Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetz richtet, werden die Polizei und Staatsanwaltschaft und sogar die Gerichte gegen den Beschuldigten auf jeden Fall sehr hart vorgehen. Die Staatsanwaltschaft erhebt in den meisten Fällen kompromisslos Anklage gegen den Beschuldigten. 

Rechtliche Konsequenzen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Wer einem Polizeibeamten, der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird nach § 113 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ihr Führerschein ist gefährdet!

Sobald die Polizei Ihnen vorwirft, sich wegen einer Trunkenheitsfahrt und eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht zu haben, müssen Sie wissen, dass nicht nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe im Raum steht, sondern auch Ihr Führerschein gefährdet ist. Das heißt, dass entweder die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Fahrverbots droht. In einigen Fällen müssen Sie zudem eine MPU absolvieren. 

Rat eines guten Strafverteidigers

Machen Sie von Anfang an von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich umgehend vertrauensvoll an mich als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, damit ich so bald wie möglich einen Antrag auf Akteneinsicht stelle und sodann mit Ihnen gemeinsam entscheide, ob Sie sich zur Sache einlassen oder lieber doch weiter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten. 

Ich versuche, das Ermittlungsverfahren gegen Sie, notfalls gegen Erfüllung einer Auflage, zur Einstellung zu bringen. Vor allem überprüfe ich die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung und gehe gegen die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme Ihres Führerscheins vor. Im Falle der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis werde ich Ihnen wertvolle Tipps zum Erhalt bzw. Erlangung Ihrer Fahrerlaubnis, insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung der medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), geben. Sie profitieren auf jeden Fall von meiner über 10-jährigen Berufserfahrung als Anwältin in den Rechtsgebieten des Verkehrsrechts und Strafrechts.

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht in Hamburg 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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