TÜV Süd: Berechtigungsanfrage zur Nutzung von Marken und Prüfzeichen des TÜV Süd

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Unserer Kanzlei liegt aktuell eine sogenannte „Berechtigungsanfrage zur Nutzung von Marken und Prüfzeichen des TÜV Süd“, versendet durch den TÜV Süd selber, zur Bearbeitung vor.

Unserer Mandantschaft wird hierin mitgeteilt, dass die Gemeinschaftsmarke „TÜV Süd“ unter der Nummer HABM 004803961 eingetragen sei uns markenrechtlichen Schutz genießt.

Unsere Mandantschaft habe innerhalb eines Angebotes auf eBay das TÜV-Süd-Zeichen zur Bewerbung verwendet, ohne dass der TÜV das entsprechende Produkt geprüft hatte. Weiterhin sei auch das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit in dem Angebot verwendet worden, ebenfalls ohne dass hierfür eine entsprechende Berechtigung vorlag. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar.

Wurden Sie ebenfalls vom TÜV Süd angeschrieben?

Sodann sollten Sie sich umgehend an einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, damit die Angelegenheit überprüft und rechtssicher beendet werden kann. Sie sollten ein derartiges Schreiben unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Die Gegenseite könnte unter Umständen eine markenrechtliche Abmahnung gegen Sie aussprechen, welche mit hohen Kosten für Sie verbunden wäre. Ihre Angelegenheit sollte überprüft werden, sofern ein Verstoß gegen die Markenrechte des TÜV vorliegt, tatsächlich zutreffend sein sollte, sollte ggf. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unsere Ratschläge an Sie:

  • Etwaige Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit der Gegenseite
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung etwaiger Erklärungen
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig!

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist seit Jahren höchst spezialisiert auf den Bereich des Markenrechtes. Wir stehen auch Ihnen mit unserer Hilfe kompetent zur Seite!

Haben Sie eine Abmahnung oder ein derartiges Schreiben erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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