TVP verklagt Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen

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Die schlechten Nachrichten für Anleger der 47. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG nehmen kein Ende. Zwischenzeitlich dürften sich viele Anleger und Anlegerinnen damit abgefunden haben, dass die Anlage dem Totalverlust entgegensteuert. Mit Erschrecken müssen sie jetzt jedoch feststellen, dass sie nun auch bereits vor Jahren enthaltene Ausschüttungen zurückzahlen sollen.

Bereits im August 2014 wurden Anleger von der TVP als Treuhänderin angeschrieben und zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Dabei wurde den Anlegern angeboten, dass sie „lediglich“ 70 % der erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssten. Viele Anleger weigerten sich, eine solche Rückzahlung vorzunehmen.

Unserer Kanzlei liegt nunmehr eine Klage der Rechtsanwälte Dentons vor, welche im Namen der TVP nunmehr gerichtlich von einem Anleger die Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen einfordern. Für den Anleger bemühen wir uns nunmehr um die Abwehr der erhobenen Forderung.

Hintergrund ist, dass für Anleger durchaus Ansatzpunkte bestehen, sich gegen die Forderung zu wehren. Gerade die von der TVP vorgenommenen Berechnungen bieten Anlass zur weiteren Prüfung. Aber auch die rechtliche Würdigung ist kritisch zu hinterfragen. Jedenfalls die Klageerhebung vor dem Landgericht Frankfurt dürfte unzulässig sein.

Anleger, die ebenfalls seitens TVP mit einer Klage konfrontiert sind, sollten sich daher unbedingt in anwaltliche Beratung begeben. Zu empfehlen ist hier die anwaltliche Vertretung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt.  


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