UDI Biogas 2011 und UDI Sprint Festzins – nachhaltige Geldanlagen in Not?

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Nach der Welle gescheiterter Schiffsfonds und der katastrophalen P&R-Pleite droht Anlegern jetzt neuer Ärger mit sogenannten grünen Kapitalanlagen. Nachhaltige und grüne Finanzprodukte erfreuen sich zwar großer Beliebtheit. Bei genauerer Analyse und Einblick in die Umsetzungs- und Finanzierungspraxis der Angebote sind diese jedoch ebenso den allgemeinen Risiken des Kapitalmarktes ausgesetzt wie alle anderen. Daher lohnt ein Blick in die konkreten Geschäftsbedingungen.

UDI-Gesellschaften in der Krise

Auch mehrere UDI-Gesellschaften stecken in einer Krise. Statt der versprochenen Zinsen erhalten Anleger inzwischen deutlich geringere Auszahlungen. Aktuell zahlen insbesondere UDI Energie Festzins II bis VII sowie ähnliche UDI-Genussrechte deutlich niedrigere Zinsen als prospektiert. Zudem droht sogar ein Ausfall der Rückzahlungen: Nach der Insolvenzmeldung der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG im Juni 2018 kündigten die Gesellschaften UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG und UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG inzwischen Forderungsausfälle in unbestimmter Höhe an, da diese Gesellschaften der Biogas Geld geliehen hatten. UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG wurde inzwischen von Finanztest auf die Warnliste gesetzt.

Nachrangdarlehen mit hohem Risiko

UDI ist bereits seit 1998 am Markt und warb seitdem für Windkraft-, Biogasanlage und Solarprojekte etwa 500 Millionen Euro ein. Anleger konnten sich an diesen Anlagen finanziell über sogenannte Nachrangdarlehen beteiligen. Bei Nachrangdarlehen gewähren Anleger einem Unternehmen ein Darlehen und lassen sich hierfür sogenannte Festzinsen versprechen. Das scheint einfach, ist allerdings mit hohen Risiken verbunden. Gehen die finanzierten Unternehmen nämlich pleite, verlieren Anleger häufig die gesamte Investition. Fehlerhaft ist daher auch das konkrete Zinsversprechen, da Anleger nicht mit festen Auszahlungen rechnen können. Zinsen und Rückzahlung können sich daher auch verzögern oder ganz ausbleiben. Ferner wird der Anleger im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern ausgezahlt, sofern dann überhaupt noch Geld da ist. 

Keine ausreichende Aufklärung

Über die Risiken wie das Totalverlustrisiko und die nachrangige Rangordnung im Insolvenzfall hätte der Anleger daher explizit aufgeklärt werden müssen. Zudem hätte der Anleger darüber informiert werden müssen, wohin das Geld geflossen ist. Wurde jedoch nicht richtig aufgeklärt, ergeben sich allein hieraus Schadensersatzansprüche. 

Zudem werden in den Verträgen oftmals vorformulierte Klauseln (AGB) verwendet, die den unerfahrenen Anleger unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind. Rechtlich bestehen in dem Fall gute Chancen, Verluste abzuwenden.

Unsere Empfehlung

Betroffene Anleger sollten bereits jetzt aktiv werden und sich fachanwaltlich beraten lassen. Die weitere Entwicklung der finanziell angeschlagenen UDI-Gesellschaften ist völlig unklar. Anleger, denen nicht bewusst war oder die bewusst darüber getäuscht wurden, dass diese Form der Anlagen eher für risikofreudige Anleger geeignet ist, sollten sich schleunigst um einen Ausstieg bzw. eine Rückabwicklung bemühen. JACKWERTH Rechtsanwälte steht Ihnen gerne für ein zeitnahes und kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung. 


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