UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG insolvent! Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten
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Beunruhigende Nachrichten für Anleger der UDI Gruppe! Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG hat am Insolvenzantrag vor dem Amtsgericht Leipzig (Az. 401 IN 775/21) gestellt. Mit Beschluss vom 30. April 2021 wurde das Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner als vorläufiger Sachwalter bestellt. Dieser hat nunmehr die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu überprüfen sowie die Geschäftsführung zu überwachen.
Aktuelle Fakten
- UDI in Schieflage
- Erste Tochtergesellschaft ist insolvent
- Finanzaufsicht Bafin ermittelt
- Anleger sollen auf Großteil der Forderungen verzichten
- Totalverlust der Kapitalanlage droht
Anleger der UDI müssen sich darauf einstellen, dass ihre angelegten Gelder komplett verloren sein könnten. Die Insolvenz der Tochter UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG sowie der Bittbrief des Geschäftsführers zur Zustimmung zu einem Forderungsverzicht, sind hierfür starke Anzeichen. Das Vertrauen der Anleger und auch der Geschäftspartner von UDI dürfte jetzt derart beschädigt sein, dass ein Ausweg aus der Krise schwer vorstellbar ist.
Die Höhe des avisierten „Schuldenschnitts“ macht deutlich, dass hier keine kleinen Deckungslücken zu schließen sind, sondern dass es massive finanzielle Probleme gibt. Hier hüllt sich die UDI bzw. die U 20 Prevent GmbH jedoch ins Schweigen.
Rechtsanwalt Sascha Schiller hierzu: „Die Anleger werden hier knallhart vor die Wahl gestellt – entweder es kommt zum Totalverlust oder die Anleger verzichten auf große Teile ihrer Forderung – für die Hoffnung auf eine zukünftige Besserung der Lage. Wesentliche Informationen und harte Fakten werden nicht mitgeteilt.“
Kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Möglichkeiten durch die Kanzlei Schiller & Gloistein
„Anleger der UDI sollten zügig prüfen lassen, ob Möglichkeiten bestehen, um das investierte Geld zurückzuerhalten“, rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Gloistein. Es gibt mehrere Möglichkeiten das investierte Geld zurückzuerhalten – entweder von dem Anlagevermittler und/oder von der Geschäftsführung direkt. „Welche der Möglichkeiten am sinnvollsten ist, kann nicht pauschal, sondern nur nach einer individuellen Prüfung des Einzelfalls entschieden werden“ so Rechtsanwalt Gloistein.
Schadensersatzansprüche gegen Vermittler können und sollten sofort durchgesetzt werden, da hier ein Wettlauf der Anleger droht. Ansprüche gegen die Geschäftsführung direkt sind sinnvoll erst dann durchzusetzen, wenn die Vermögenssituation der Firma und aller beteiligten Hintermänner geklärt ist.
Wir prüfen Ihre Ansprüche garantiert kostenfrei und unverbindlich. Füllen Sie dazu unseren Fragebogen aus unter:
www.sgp-recht.de/udi
Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen umgehend schriftlich mit.
Warum wir das umsonst machen? Weil wir Ihnen helfen möchten und das Gesetz dem Anwalt dafür die Möglichkeit einer „kostenlosen Erstberatung“ bietet. Natürlich würden wir uns darüber freuen, wenn Sie uns – bei einem positiven Ergebnis der Prüfung – mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Eine Verpflichtung dafür besteht indes nicht. Jegliche kostenauslösenden Schritte sprechen wir zu jedem Zeitpunkt zunächst mit Ihnen ab.
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