UDI-Gruppe: UDI Energie Festzins 11 insolvent - Was betroffene Anleger beachten müssen

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Mit der UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG reiht sich eine weitere Gesellschaft der UDI in die Gruppe insolventer Gesellschaften ein. Schon mit Beschluss vom 08.06.2022, veröffentlicht am 20.06.2022, wurde das Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Leipzig eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde der aus den Parallelverfahren bekannte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner eingesetzt.


Was sollten betroffene Anleger der UDI Festzins 11 jetzt tun?

Betroffene Anleger der UDI Energie Festzins 11 sind jetzt (wieder) an der Reihe, ihre Rechte in dem eröffneten Insolvenzverfahren geltend zu machen. Insbesondere die rechtssichere Anmeldung der bestehenden Forderungen zur Insolvenztabelle ist dringend anzuraten. Wer seine Forderungen nicht oder nicht ordnungsgemäß anmeldet, geht im Insolvenzverfahren leer aus; die Insolvenzmasse wird dann unter den anderen Gläubigern aufgeteilt. Auch die Wahrnehmung von Stimmrechten in den Gläubigerversammlungen ist ein wesentliches Recht der Gläubiger und sollte nicht ungenutzt bleiben.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt die Gläubigerrechte in den Insolvenzverfahren der UDI Gruppe. Kanzleiinhaber Dr. Stephan Greger ist Gläubigerausschussmitglied in sämtlichen zuvor eröffneten UDI-Insolvenzverfahren und setzt sich dort für die Rechte der Anleger ein. Mittlerweile gehören dazu die Insolvenzverfahren der Gesellschaften

-           UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG

-           UDI Energie Festzins III UG & Co. KG

-           UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG

-           UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG

-           UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

-           UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG

-           UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co.KG

-           UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG.


Wohin kann ich mich als Anleger wenden?

Sollten Sie als Anleger von der Insolvenz der UDI Energie Festzins 11 oder einer der anderen oben genannten Gesellschaften betroffen sein, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Oftmals fällt es zunehmend schwer, als Anleger den Überblick über die einzelnen Insolvenzverfahren zu behalten, zumal bei der UDI-Gruppe in der Vergangenheit Schritt für Schritt weitere Insolvenzen dazu kamen. Gerne unterbreiten wir ein Angebot, welches die Vertretung in sämtlichen Insolvenzverfahren abdeckt, so dass wir alles Weitere veranlassen können.


Wie nehme ich Kontakt zur Kanzlei Dr. Greger & Collegen auf?

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Anlegern der UDI-Gruppe an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um ihre Interessen zu bündeln und sich über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu halten – u.a. zum Thema Schadensersatz und Insolvenz.

Sofern auch Sie Kapital in eine der Gesellschaften der UDI-Gruppe investiert haben, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse

UDI@dr-greger.de

für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Interessenten erhalten weiterführende Informationen.


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