UDI Insolvenzeröffnungen: Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger

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Im Anlegerskandal rund um die diversen UDI-Gesellschaften sind durch die aktuellen Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 31. August 2021 und 01. September 2021 erste (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen von verschiedenen UDI-Gesellschaften eröffnet worden.

Betroffen sind die folgenden UDI-Gesellschaften:

  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins III UG & Co. KG
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co.KG
  • UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG.


Die Gläubiger der insolventen UDI-Gesellschaften werden durch das Gericht aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05. Oktober 2021 bzw. 12. Oktober 2021 zur Insolvenztabelle anzumelden.

Gleichzeitig wurden die Termine für die jeweiligen Gläubigerversammlungen bestimmt, die je nach Gesellschaft am 05. November 2021 bzw. am 12. November 2021 in Leipzig stattfinden werden. Dem Antrag der UDI-Geschäftsführung auf Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde nicht stattgegeben. Somit hat nun, wie von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen favorisiert wurde, der Insolvenzverwalter die alleinige Entscheidungsgewalt in den jeweiligen Unternehmen.

An der späteren Verteilung der Insolvenzmasse der insolventen UDI-Gesellschaften werden nur diejenigen Anleger teilnehmen, die ihre Forderung rechtssicher und rechtzeitig zur Insolvenztabelle anmelden. Anleger, die ihre Forderung nicht anmelden, werden bei der Verteilung des Vermögens nicht berücksichtigt. Durch die Forderungsanmeldung wird auch die Verjährung gehemmt. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen nimmt für ihre Mandanten die jeweiligen Anmeldungen vor und vertritt diese über die gesamte Dauer der aller Voraussicht nach mehrere Jahre dauernden Insolvenzverfahren.

Bei den im November 2021 stattfindenden Gläubigerversammlungen wird Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger teilnehmen, um dort die Interessen der UDI-Anleger zu vertreten. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits eine Vielzahl betroffener UDI-Anleger.

Darüber hinaus prüft die Kanzlei Dr. Greger & Collegen auch Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Haftungsverantwortlichen. „Wir sind zuversichtlich, im Rahmen des Insolvenzverfahrens weitere Erkenntnisse zu erlangen, auf die sich entsprechende Schadensersatzansprüche stützen lassen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktracht, Dr. Stephan Greger.

Anleger, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens vollumfänglich vertreten werden möchten, können sich gerne mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in Verbindung setzen. 



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