UDI Projekt-Finanz GmbH zur vollständigen Rückzahlung von Genussrechtsanlage verurteilt

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die UDI Projekt-Finanz GmbH (kurz: UDI) zur vollständigen Rückzahlung der Genussrechtseinlage verurteilt.

Geklagt hatte ein von uns vertretener Anleger, der nach der Insolvenzwelle der UDI-Gruppe und den Hiobsbotschaften Angst um den Verlust seiner Anlage hatte. Dass diese Sorgen berechtigt sind hat auch das Schreiben der UDI untermauert, mit dem in der Vergangenheit gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert wurden. Da diese Forderungen seitens UDI – nach unserer Einschätzung – nicht berechtigt waren, wurden diese zurückgewiesen.

Einige Zeit später erhielten Anleger der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg, kurz ÖRA. Dies war der zweite Versuch der UDI, sich Gelder von Anlegern zurückzuholen. Da wir weiterhin der Auffassung waren, dass die UDI keinerlei Ansprüche auf die Rückzahlung der Gelder hat, wurde der ÖRA mitgeteilt, dass eine Teilnahme am Güteverfahren abgelehnt wird. Die Kosten des Güteverfahrens trägt die UDI.

Unsere Rechtsansicht hat nunmehr auch das LG Nürnberg-Fürth bestätigt, indem es die UDI antragsgemäß zur vollständigen Rückzahlung des eingezahlten Genussrechtskapitals verurteilt hat. Die beklagtenseits in Ansatz gebrachten Ansprüche auf Rückzahlung erbrachter Ausschüttungen wurde zurückgewiesen. Gleich in mehrfacher Hinsicht positionierte sich das LG Nürnberg-Fürth zu Gunsten der Anleger und erteilte der Argumentation der UDI eine klare Abfuhr. Diverse Rechtsfehler, die den Verantwortlichen bei Erstellung der Genussrechtsfonds unterlaufen sind, führten dazu, dass den geschädigten Anlegern eine Vollerstattung der Anlagesumme zu Gute kam. Dem Ansinnen der UDI, die gezahlten Ausschüttungen zurückzufordern, trat das LG Nürnberg-Fürth nicht näher sondern sprach sich für eine umfassende Schadenskompensation des Anlegers aus.


>>Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung sichern<<


Da die UDI Projekt-Finanz GmbH nach unseren Kenntnissen durchaus noch solvent ist, bestehen gute Chancen, dass Anleger hier (zumindest teilweise) das investierte Geld zurückerhalten. Hierauf deuten auch die inzwischen wieder veröffentlichten Unternehmenskennzahlen hin. Erst zum Ende des vergangenen Jahres haben die UDI Projekt-Finanz-Gesellschaften nach langem Stillschweigen die Jahresabschlüsse veröffentlicht.  

Inhaltlich dürfte die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth auf alle Genussrechtsverträge der UDI Projekt-Finanz GmbH und UDI Projekt-Finanz II GmbH übertragbar sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kanzlei SGR setzt sich für die Rechte der geschädigten Anleger ein und bietet ihnen umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dabei geht es vor allem darum, dass die Anleger ihr investiertes Geld zurückerhalten und nicht auf den Verlust sitzenbleiben.

Die Kanzlei SGR prüft Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens gegen die UDI und berät die Anleger über die verschiedenen Optionen. Hierbei wird eine individuelle Strategie entwickelt, die auf die Bedürfnisse und Interessen des jeweiligen Mandanten zugeschnitten ist. Die Anwälte der Kanzlei SGR haben langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und setzen sich konsequent für die Rechte ihrer Mandanten ein.

Betroffene Anleger die Genussrechte der UDI Projekt-Finanz GmbH oder UDI Projekt-Finanz II GmbH erworben haben, können sich für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung ihres Falles gerne an die Kanzlei SGR wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Schiller

Beiträge zum Thema