Überblick: Alle Urteile des Bundesgerichtshofs im Dieselskandal

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Abgasskandal ist auch in der obersten Instanz – dem Bundesgerichtshof (BGH) – angekommen. Deutschlands oberstes Zivilgericht mit Sitz in Karlsruhe hat bereits einige Urteile und Beschlüsse in der Dieselaffäre getroffen – die meisten im Sinne der Verbraucher. Unser Überblick fasst diese Entscheidungen des BGH zusammen.

Die für Verbraucher wichtigste Entscheidung traf der BGH im Mai 2020: Die Karlsruher Richter sprachen den Diesel-Fahrern grundsätzlich einen Schadensersatz zu, den die Autohersteller übernehmen müssen – da sie die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht haben (§ 826 BGB). Der Kunde erhält dabei den Kaufpreis nach Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung zurück und kann das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben. Er ist dann so gestellt, als hätte er das manipulierte Fahrzeug nie gekauft. Um sein Recht geltend zu machen, muss nun jeder geschädigte Fahrzeughalter im Abgasskandal selbst klagen. Da es hierbei zu speziellen Fallkonstellationen kommen kann, hat sich der BGH auch mit weiteren Aspekten des Dieselskandals beschäftigt und Entscheidungen getroffen.

Erstattung des Kaufpreises ohne Deliktszinsen

Viele Land- und Oberlandesgerichte haben den Verbrauchern Deliktszinsen zugesprochen, die der Motorhersteller zuzüglich zur Entschädigung zahlen musste. Diese Entscheidung hat der BGH korrigiert: Da der Dieselfahrer ein funktionsfähiges Fahrzeug erhalten hat, werden keine Deliktszinsen fällig (Az. VI ZR 354/19).

Thermofenster im Softwareupdate ist erlaubt

Das Softwareupdate, das auf die Motorsteuerung betroffener VW-Dieselfahrzeuge aufgespielt wird, enthält eine weitere Abschalteinrichtung – in Form eines Thermofensters. Verbraucherschützer sehen einen neuen Betrug am Kunden; der BGH aber nicht. In einem Beschluss erklären die Richter, dass in diesem Fall keine sittenwidrige Täuschung durch die Volkswagen AG vorliege. Daher besteht hier kein Anspruch auf Schadensersatz (Az. VI ZR 889/20).

Audi ist nicht für VW-Motoren haftbar

Auch VW-Tochter Audi verbaute manipulierte Dieselmotoren, die VW produzierte. Dafür kann Audi aber nicht haftbar gemacht werden. Denn: Es kann nicht nachgewiesen werden, dass Audi-Mitarbeiter wussten, dass sie Motoren mit Abschalteinrichtungen in die Modelle einsetzten. Forderungen nach Schadensersatz müssen an den Motorhersteller und damit an die Volkswagen AG gerichtet werden, entschied der BGH (Az. VI ZR 505/19).

Zinsen bei Ratenzahlung müssen auch erstattet werden

Hat ein Dieselfahrer sein Fahrzeug per Ratenzahlung finanziert, müssen auch die angefallenen Zinsen im Rahmen der Entschädigung vom Autohersteller übernommen werden. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Zuge des Abgasskandals umfasse auch Extrakosten, so die BGH-Richter (Az. VI ZR 274/20).

Sogenannter kleiner Schadensersatz plus Behalten des Fahrzeugs möglich

Wer sein Fahrzeug behalten möchte, kann nun den sogenannten kleinen Schadensersatz vor Gericht aushandeln. Dabei wird nur der Minderwert, den das Auto aufgrund des Abgasskandals erlitt, vom Hersteller erstattet. Das Auto muss der Halter – anders als beim normalen Schadensersatz nicht zurückgeben. Wie sich der Minderwert berechnet, ließ der BGH allerdings noch offen (Az. VI ZR 40/20).

Verjährung wird durch Musterfeststellungsklage gehemmt

Wer sich 2019 in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Volkswagen AG eingetragen hat, profitierte von einer Hemmung der Verjährung (Az. VI ZR 1118/20). Diese Halter von VW-Fahrzeugen mit dem Motor EA189 hatten die Möglichkeit, noch bis Oktober 2020 zu klagen. Für alle anderen Betroffenen sind die Schadensersatzansprüche grundsätzlich verjährt – wenn das Fahrzeug einen EA189-Motor enthält. Eine ähnlich hemmende Wirkung wird daher auch die MFK gegen die Daimler AG haben. Tragen Sie sich jetzt kostenlos ins Klageregister ein!

Entschädigung auch bei Weiterverkauf des PKW

Ist das vom Dieselskandal betroffene Fahrzeug bereits verkauft, kann der ehemalige Halter trotzdem einen Schadensersatz erhalten. Dieses Recht bestehe für die betrogenen Verbraucher weiterhin, so die Richter in Karlsruhe (Az. VI ZR 533/20 und 575/20).

Wenn auch Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug besitzen – unabhängig von Hersteller und Marke –, sollten Sie Ihre Rechte jetzt durchsetzen. Profitieren Sie von den verbraucherfreundlichen Urteilen des BGH und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit Autofahrer in allen Instanzen. Mit mehr als 500 positiven Urteilen zählen wir zu den erfahrensten Kanzleien im Dieselskandal. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihre Chancen unverbindlich prüfen!

Foto(s): @pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten