​Überhöhte Miete zurückfordern - ​die ​Mietpreisbremse

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Die Thematik der Mietpreise und der damit verbundenen Belastungen für Mieter ist in den letzten Jahren zu einem zunehmend brisanten Thema geworden, insbesondere im Kontext von Mietverträgen, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. In diesem Zusammenhang spielt die Mietpreisbremse eine entscheidende Rolle, um den rasanten Anstieg der Mieten einzudämmen und Mieter vor überhöhten Belastungen zu schützen.

Die gesetzlichen Gegebenheiten der Mietpreisbremse sind jedoch für viele Mieter und Vermieter komplex und schwer verständlich. In diesem Kontext hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem wegweisenden Urteil am 12.07.2023 (Aktenzeichen VIII ZR 375/21) die Ansprüche der Mieter gestärkt und für Klarheit gesorgt.

Beispielfall:

Wir erreichten bereits außergerichtlich die Reduktion der Miete von 1.250 EUR kalt auf 800 EUR kalt. Die Mieter sparen nunmehr monatlich 450 EUR und bekamen von ihrem Vermieter für die Vergangenheit nochmal fast 5.000 EUR zurück.

Mietpreisbremse im Überblick

Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den rasanten Anstieg von Mieten auf dem Wohnungsmarkt zu regulieren. Insbesondere in Ballungszentren wurden Mieten oft zu einer finanziellen Belastung, die für viele Mieter kaum mehr tragbar war. Die Regelung besagt, dass bei Neuvermietungen die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf.

BGH-Urteil stärkt Mieterrechte

Mit dem Urteil vom 12.07.2023 hat der BGH die Rechte der Mieter gestärkt und klargestellt, dass überhöhte Mieten teilweise rückwirkend zurückgefordert werden können. Diese Möglichkeit erstreckt sich bis zu drei Jahren zurück. Dies bedeutet, dass Mieter, die seit dem 01.01.2019 einen Mietvertrag abgeschlossen haben, unter Umständen zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können.

Rückforderung und Mietabsenkung

Die Entscheidung des BGH eröffnet Mietern die Möglichkeit, sich gegen überhöhte Mieten zu wehren. Die Rückforderung kann nicht nur für die Vergangenheit geltend gemacht werden, sondern hat auch Auswirkungen auf die zukünftige Mietbelastung. In vielen Fällen wird die Miete abgesenkt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Komplexität der Gesetzeslage

Trotz dieser klaren Entscheidung des BGH bleibt die Gesetzeslage im Bereich der Mietpreisbremse komplex. Mieter, die den Verdacht haben, von überhöhten Mieten betroffen zu sein, sollten sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Die anwaltliche Unterstützung  kann dazu beitragen, die eigenen Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

Fazit

Die Mietpreisbremse und das jüngste BGH-Urteil bieten Mieterinnen und Mietern eine wichtige Grundlage, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Die Möglichkeit der Rückforderung und Mietabsenkung schafft einen Anreiz für Vermieter, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. In einer Zeit, in der Wohnraum knapp und teuer ist, ist es entscheidend, dass Mieter ihre Rechte kennen und aktiv für ihre Interessen eintreten.

Es gibt sehr oft die Möglichkeit mittels Prozesskostenfinanzierung oder Erfolgshonorar gegen den Vermieter vorzugehen. Dann besteht für den Mieter kein Kostenrisiko.

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