Überholverbot auf der BAB 13: So sollten sich Lkw-Fahrer gegen Bußgelder wehren

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Seit Mitte Dezember 2019 gilt auf der A13 zwischen dem Dreieck Spreewald und dem Schönefelder Kreuz in beiden Fahrtrichtungen ein Überholverbot für Lkw. Begründet wird dies mit der häufigen Beteiligung von Lkw an Verkehrsunfällen auf diesem 60 Kilometer langen Autobahnabschnitt. Allein 2018 gab es hier 662 Unfälle, hierbei 2 Tote und 147 Verletzte. In diesem Rechtstipp erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, wie betroffene Lkw-Fahrer sich erfolgreich zur Wehr setzen können Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er bearbeitet jährlich mehrere hundert Bußgeldsachen im Straßenverkehr.

Das Zeichen 277 (ein roter Kreis mit rotem Lkw links neben einem schwarzen Pkw) verbietet es Lkw mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, auf der Bundesautobahn 13 zwischen Dreieck Spreewald und Schönefelder Kreuz zu überholen. Es handelt sich um die Strecke von Berlin nach Dresden oder Cottbus und umgekehrt – das Verbot gilt in beiden Fahrtrichtungen. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) geahndet. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 85 Euro, bei einem Unfall auf 105 Euro. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2010 entschieden, dass auch kilometerlange Überholverbote für Lkw rechtmäßig sein können. 

Überwacht werden die Überholverbote in der Regel durch Schwerpunktkontrollen, etwa an Brücken oder vor Autobahnparkplätzen. Hier wird der Überholvorgang entweder fotografisch gesichert oder der Lkw unmittelbar angehalten. Im Falle der fotografischen Beweissicherung ist später fraglich, ob tatsächlich ein Überholvorgang stattgefunden hat. Dies kann im Verfahren vor Gericht nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durch Vernehmung der Beamten als Zeugen aufgeklärt werden. 

Häufig ist die Erinnerung aufgrund des Zeitablaufs und der nur stichpunkthaften Aktenführung in solchen Verfahren schlechter, je mehr Zeit zwischen dem mutmaßlichen Verstoß und der Hauptverhandlung liegt. Dies kann sich die Verteidigung zunutze machen. Darüber hinaus gibt es trotz des Zeichens 277 in Ausnahmefällen Verkehrssituationen, die ein Überholen ausnahmsweise rechtfertigen. Solche Gründe kann ein auf Bußgeldsachen spezialisierter Anwalt mit Ihnen gemeinsam prüfen. Schließlich spielt auch der Aspekt des Augenblicksversagens bei Verstößen gegen das Überholverbot für Lkw immer wieder eine Rolle. Auch hierzu sollte jedoch anwaltlicher Rat eingeholt werden, ehe eine Äußerung gegenüber der Behörde – zuständig ist hier die Zentrale Bußgeldstelle beim Zentraldienst der Polizei in Gransee – oder dem Gericht erfolgt.

Ihnen wird ein Verstoß gegen das Überholverbot für Lkw auf der A13 zwischen Schönefelder Kreuz und Dreieck Spreewald vorgeworfen? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel hilft Ihnen gern dabei, Bußgeld und Punkte abzuwenden.


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