Überlastung im Homeoffice wegen Kinderbetreuung? Tipps für Arbeitnehmer

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Meetings abhalten, Dokumente lesen, Texte schreiben: Was vielen im Homeoffice ohne Büro-Struktur schwer genug fällt, wird auf Dauer regelmäßig zur Belastung, wenn tagsüber die Kinder in der Wohnung anwesend sind und betreut werden müssen.

Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn die Belastung überhandnimmt? Welche Risiken geht der Arbeitnehmer ein, wenn er untätig bleibt? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Was ist Arbeitnehmern zu raten, die sich durch das Homeoffice in einer permanenten Belastungssituation befinden?

Zunächst: Sprechen Sie Ihre Situation bei Ihrem Arbeitgeber an und suchen Sie mit ihm nach einer für alle möglichst zufriedenstellenden Lösung.

Falls sich die Situation nach einer mündlichen Absprache nicht bessert, rate ich zu einer schriftlichen Überlastungsanzeige, die man im Vorfeld am besten mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht abspricht.

Falls die Belastung mit einer Einschränkung der Gesundheit einhergeht, rate ich dazu, zum Arzt zu gehen und sich im Hinblick auf eine mögliche Arbeitsunfähigkeit untersuchen zu lassen.

Meiner Erfahrung nach gibt es derzeit eine erhöhte Sensibilität für die psychischen Folgen der Corona-Pandemie und des Lockdown, und Ärzte achten verstärkt auf psychisch-gesundheitliche Gefahren durch das Homeoffice.

Was droht, wenn man untätig bleibt?

Wer die Überlastung weder mit dem Arbeitgeber bespricht, noch damit zum Arzt geht, riskiert, dass er Fehler begeht, die dann in der Welt sind.

Solche Fehler, beispielsweise eine Frist zu versäumen, einen unbrauchbaren Text abzugeben oder eine Arbeitsanweisung nicht zu befolgen, kann der Arbeitgeber als Anlass nehmen, eine Abmahnung auszusprechen.

Wiederholt sich der Fehler nach der Abmahnung, darf der Arbeitgeber, je nachdem, wie schwerwiegend das Fehlverhalten war, unter Umständen kündigen.

Bei einem sehr gravierenden Fehler kommt eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Erfordernis einer vorherigen Abmahnung in Frage – und mitunter auch eine Schadensersatzforderung des Arbeitgebers.

Arbeitnehmer riskieren bei Untätigkeit nicht nur den Arbeitsplatz, sie riskieren auch, ernsthaft psychisch zu erkranken. Auch um der Gesundheit willen sollte man Warnhinweise der Überlastung ernst nehmen – und handeln!

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema