„Übernahme“ von Punkten kann strafbar sein

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Wer geblitzt wird und wem dann Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen, der kommt oft auf die Idee, eine andere Person als Fahrer zu benennen. Der Verwandte oder Freund nimmt dann die Punkte und/oder das Fahrverbot auf sich und alle sind zufrieden. Der vermeintliche Fahrer muss „nur zugeben, dass er gefahren ist“.

Diese Vorgehensweise ist weit verbreitet und oft schlagen auch Mandanten vor, dass man doch so vorgehen könne.

Leider hat sich die Situation verändert und bei solchen kleinen Lügen droht unter Umständen eine Anklage.

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei solchen Konstellationen eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in Betracht kommt. In dem Beschluss heißt es im Leitsatz:

„Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen.“

In der ersten Instanz war derjenige, der tatsächlich nicht gefahren war, dies aber bestätigt hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In der Berufungsinstanz wurde die Person freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft in Revision ging. Das OLG Stuttgart hob den Freispruch auf. Der tatsächliche Fahrer war zu einer Geldstrafe verurteilt worden und versuchte, einen Freispruch zu erreichen. Seine Revision wurde verworfen.

Die Entscheidung ist durchaus nicht unumstritten. Allerdings wird Ihnen jeder Rechtsanwalt ausdrücklich davon abraten, dass Punkte durch eine andere Person übernommen werden. Wer geblitzt wird, sollte sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes mit legalen Methoden streiten. Von Methoden, bei denen eine strafrechtliche Verurteilung droht, ist nur zu warnen.

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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