Überschwemmung - Ein Fall für die Versicherung?

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Die letzten Jahre haben es auch hier bei uns deutlich gezeigt: Das Wetter wird immer extremer. Im Januar 2019 der starke Schneefall, im Jahr zuvor das Hochwasser in Lorch, das Hochwasser in Schwäbisch Gmünd nicht zu vergessen. Immer mehr Menschen sind auch bei uns durch starke Wettereinflüsse betroffen. Die meisten Betroffenen sind glücklicherweise versichert.


Was ist jedoch zu tun, wenn ein Schaden eintritt? Und was ist, wenn die Versicherung der Ansicht ist, der Schaden sei überhaupt nicht versichert? Was ist überhaupt versichert? Was ist bei der Schadensmeldung zu beachten?

Schäden durch Überschwemmung können in der Gebäudeversicherung abgedeckt werden.

Die Versicherungen definieren den Versicherungsfall in den Versicherungsbedingungen.

Eine Überschwemmung ist danach eine Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser, beispielsweise durch Witterungsniederschläge. Das Grundstück muss nicht komplett überflutet sein, ein erheblicher Teil reicht.

Im Schadensfall ist es Ihre Aufgabe, nachzuweisen, dass ein versicherter Schaden vorliegt. Daher ist es wichtig, alles zu dokumentieren, gegebenenfalls Zeugen hinzuzuziehen und Bilder zu machen. Der Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden.

Wie ist nun im Einzelnen vorzugehen?

Wichtig ist, dass der gesamte Schadensfall dokumentiert wird, also von der Ursache bis hin zum Schaden an Ihrem Haus.

Konkret ist also die Überschwemmung zu fotografieren oder zu filmen, also wie das Wasser das Grundstück bedeckt, wie es ins Gebäude eindringt, welche Schäden in den Räumlichkeiten Ihres Hauses entstehen und wie hoch das Wasser tatsächlich im Keller steht.

Dokumentieren Sie die Aufräumungsarbeiten, das Aufwischen des Wassers – wie viele Personen haben wie lange gearbeitet?

Die Eigenleistung wird Ihnen durch die Versicherung regelmäßig vergütet. Kurze Zeit nach der Überschwemmung sollten Sie auch an die Türzargen in den betroffenen Räumen denken, diese quellen meist auf, die Versicherung hat diese grundsätzlich auch zu ersetzen.

Ferner müssen Sie die sogenannten Obliegenheiten berücksichtigen. Es besteht immer eine Schadenminderungspflicht. Wenn also Wasser eindringt gilt es, dieses aufzuwischen, sodass sich der Schaden nicht vergrößert.

Viele Schadensfälle laufen bei den Versicherern problemlos, von der Schadenmeldung bis hin zur Auszahlung, ab.

In einigen Fällen kommt es jedoch, trotz umfassender Dokumentation, dennoch zu Problemen mit der Anerkennung des Versicherungsfalles, der Auszahlung der eingereichten Rechnungen, der Freigabe eines Angebots oder gar zu ungerechtfertigten Kürzungen. In solchen Fällen können Sie zwar selbst über den zuständigen Ombudsmann, eine Vorstand- oder BaFin-Beschwerde Abhilfe suchen.

Unabhängig davon raten wir aus Erfahrung an, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit sich die Regulierung Ihres Schadens nicht noch weiter unnötig verzögert und um auch gegen unberechtigte Kürzungen erfolgreich vorzugehen.

Insgesamt kann jedoch gesagt werden, dass bei einer lückenlosen Dokumentation und ausreichendem Bildmaterial sowie der Einhaltung der Schadenminderungspflicht eine gute Ausgangsposition besteht, um den Versicherungsfall in Ihrem Sinne abzuwickeln.

Gerne können Sie auf mich zukommen.

Ihre Yasmin Welz LL.M.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht

Foto(s): Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen

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