Übersicht über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in diversen Darlehensverträgen/Krediten von Banken

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Aktuell enthalten neun von zehn Kreditverträgen Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zumeist zur Folge, dass die Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können ohne dass Vorfälligkeitsentschädigungen fällig werden und die Darlehensnehmer bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrages von den aktuellen niedrigen Zinsen profitieren können.

Nachfolgend sind einige Beispiele für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen diverser Banken exemplarisch aufgeführt:

APO-Bank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank)

„... aber nicht vor dem Tag, an dem Sie unser Vertragsangebot mit Ihrer Unterschrift angenommen haben.“

Fehlende Hervorhebung 

Verweis auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr wirksamen Regelungen des VerbrKrG in der Widerrufsbelehrung

ING Diba

„Ich/Wir kann/können meine/unsere Vertragserklärung(en) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.“

„(…) Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG.“

BHW Bausparkasse

„Der Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung auch ohne Begründung innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der Darlehensnehmer ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages ausgehändigt wurde. (…)“

DKB Bank

„Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

DSL Bank

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“

„Steht dem Darlehensnehmer für das verbundene Geschäft ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, so ist das Recht zum Widerruf des Darlehensvertrags ausgeschlossen.“

Nord LB

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“

Sparkassen (u.a. Sparkasse Bielefeld – Sparkasse Düsseldorf – Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg – Sparkasse Hanau – Sparkasse Hannover – Sparkasse Koblenz  – Sparkasse Köln Bonn  – Sparkasse Neuss – Sparkasse Paderborn – Sparkasse Remscheid – Sparkasse Rhein-Haardt – Sparkasse Wilhelmshaven – Kreissparkasse Altenkirchen – Kreissparkasse München Starnberg – Kreissparkasse Köln)

„Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Citibank (Targobank) 

Fehlende Belehrung über die Folgen des Widerrufs bei verbundenen Verträgen

Daneben finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei einer Vielzahl weiterer Banken. Sollten Sie vermuten, die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrags sei fehlerhaft, sollten Sie diese von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney) bei Geismar Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung zum Widerrufs-Joker. Wir prüfen die Widerrufsbelehrungen von Banken und Bausparkassen auf unterschiedlichste Fehler. Erfahrungsgemäß sind insbesondere Belehrungen aus den Jahren 2002 bis 2009 häufig falsch. Wenn ein Widerruf Ihres Darlehens möglich ist, betreuen wir die Korrespondenz mit der Bank und begleiten die Neuverhandlung des Darlehens.


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