Übertragung von Urlaub und Überstunden auf Kollegen

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Ausgangsfall: Der Vater eines krebskranken Kindes möchte bei seinem Kind sein, hat seinen Jahresurlaub aber schon aufgebraucht. Die Kollegen wären bereit, ihm ihre Überstunden und freien Urlaubstage zu spenden/schenken. Geht so etwas?

Anders als in Frankreich, wo es ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, freie Tage – mit Zustimmung des Arbeitgebers – an Kollegen abzutreten, ist diese Frage bei uns in Deutschland nicht gesetzlich geregelt.

Bei uns gilt der Grundsatz, dass die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen ist. Ich kann also meinem Arbeitgeber nicht einfach sagen: „Heute komme ich nicht, dafür schicke ich dir den Kollegen xy vorbei.“ Eine Übertragung von Überstunden wäre aber letztendlich nichts anderes. Auch in diesem Fall erbringt der an sich Verpflichtete seine Arbeitsleistung nicht, sondern lässt sie durch einen (oder mehrere) Kollegen erbringen. Das geht, wie gesagt, nicht.

Anders aber, wenn der Arbeitgeber zustimmt – und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Mindesturlaub oder Höchstarbeitszeiten) entgegenstehen.

Wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat, dann ist eine solche Übertragung von Überstunden m. E. auch in Deutschland durchaus zulässig.

Letztendlich ist die Rechtslage in Deutschland und Frankreich also identisch – nur dass es dort ausdrücklich im Gesetz steht und bei uns (noch) nicht.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald


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