Umbuchung des Zubringerfluges durch die Fluggesellschaft

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Ein Horrorszenario für jeden Flugreisenden: Sie kommen im Flughafen an und bekommen beim Check-In mitgeteilt, dass Ihre Fluggesellschaft Ihren Zubringerflug umgebucht hat. Ihren Anschlussflug können Sie aufgrund der Umbuchung nicht mehr erreichen.

Diesen Fall musste das Amtsgericht Düsseldorf am 15.12.2017 entscheiden (Az. 49 C 343/17). Die Kläger hatten einen Flug von Düsseldorf nach Johannesburg gebucht. Laut Flugplan hätten sie in Paris umsteigen müssen. Allerdings wurde ihr Zubringerflug von Düsseldorf nach Paris annulliert. Seitens der Fluggesellschaft erfolgte eine Umbuchung auf einen Flug über Amsterdam. Eine Information der Kläger erfolgte nicht.

Problematisch war für die Kläger, dass das mitreisende minderjährige Kind nur eine Einreiseerlaubnis für einen Flug über Paris hatte. Der Flug konnte von ihnen daher nicht angetreten werden und wurde auf den nächsten Tag umgebucht. Durch diese Umbuchung verpassten die Kläger einen zuvor gebuchten Inlandsflug in Südafrika, der einen Tag nach der geplanten Ankunft stattfinden sollte. Diesen Flug mussten die Kläger daher erneut buchen und bezahlen. Auch konnten sie das gemietete Ferienhaus nur einen Tag weniger nutzen.

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte zugunsten der Kläger entschieden. Das Amtsgericht sprach den Klägern den Ersatz des entstandenen finanziellen Schadens und die Zahlung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung zu. Insbesondere hätte die Fluggesellschaft die Kläger nicht informiert. Wären die Kläger vorab informiert worden, hätte die Möglichkeit bestanden, den Anschlussflug in Paris per Bahn zu erreichen. Diese Möglichkeit hatte die Fluggesellschaft – so das Amtsgericht Düsseldorf – durch ihr eigenmächtiges Handeln unterlaufen. Die Fluggesellschaft sei deshalb auch zum Ausgleich des entstandenen Schadens und der Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung verpflichtet.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Flugverspätung? Oder wurde Ihr Flug storniert oder umgebucht? Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen!

Schwede

Rechtsanwalt


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