Umtausch von russischen ADR wie Gazprom, Nornickel und andere: zum aktuellen Sachstand

  • 6 Minuten Lesezeit

Update vom 24.04.2024 zu Umtauschmöglichkeiten von Gazprom und Nornickel ADR 

Für Mandanten, die im Herbst 2023 die Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank fristgerecht beantragt hatten, konnten wir in den letzten Monaten den Tausch für ihre Lukoil, Tatneft, Mobile Telesystems und Rosneft ADR in die Wege leiten. In fast allen Fällen war dieser auch erfolgreich und die Aktien wurden auf dem neuen Depot gutgeschrieben.

 Aktuell haben die ADR/GDR Agenten die Bücher für den DR-Umtausch wieder oder noch geschlossen, so zum Beispiel weiterhin die BNY Mellon für den Tausch von Gazprom und Nornickel ADR.  Anleger warten nun schon seit rund 1,5 Jahren darauf, dass die internen Prüfungen endlich abgeschlossen sind und eine weitere Tauschmöglichkeit gegeben sein wird. Wir rechnen fest damit, dass das noch in 2024 der Fall ist. Es empfiehlt sich daher weiterhin, ein entsprechendes Depot vorzuhalten.


Russische ADR beim Tausch verschwunden?

Zahlreiche Anleger haben sich an uns gewandt und berichtet, dass deren ADR nach früheren Tauschversuchen weder im Depot des Zielbrokers eingebucht, noch wieder in ihr westliches Depot zurückgebucht wurden und seitdem „verschwunden“ sind.

Es gibt hier mehrere Stellen, bei denen die ADR (Tausch hat noch nicht geklappt) oder die Originalaktien (Tausch wurde vollzogen, die getauschten Aktien aber nicht beim Zielbroker eingebucht) sich befinden können. Erfahrungsgemäß sind die westlichen Broker und Clearstream in solchen Fällen keine große Hilfe und lassen ihre Kunden mit dem Problem regelmäßig alleine. Aufgrund unserer nunmehr seit über 2 Jahren gesammelten Erfahrung in diesem Bereich und mit Unterstützung unseres Kooperationsanwalts in Moskau konnten wir schon vielen Betroffenen helfen, die Wertpapiere aufzufinden. 


Umtausch von russischen ADR: Stand vom 08.09.2023

Viele Anleger der Gazprom ADR fragen sich, nachdem die Frist zum Tausch der Gazprom ADR in Aktien am 03.08.2023 ausgelaufen ist und nicht wie gehofft verlängert wurde, wie es nun weiter geht. Die Bank of New York Mellon könnte die ADR, die noch nicht in Aktien getauscht wurden, nun veräußern. Für die Anleger entsteht dann wahrscheinlich ein hoher Verlust.

Aufgrund der Aussage zuverlässiger Quellen gehen wir aber erst mal davon aus, dass die BNY die Veräußerung nicht aktiv vorantreibt, sondern zuwartet. Der erforderliche Bücherabgleich hält bei Gazprom und Nornickel weiter an. Die Hoffnung ist daher, dass es nach Abschluss des Bücherabgleichs noch einmal eine Tauschmöglichkeit geben wird. Wir empfehlen deshalb unverändert hierfür Vorbereitungen zu treffen.

Dazu gehören neben einem Depot mit Zugang zur NSD, eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stellen, welche mit dem 11. EU- Sanktionspaket am 23.03.2023 eingeführt wurde. Ohne diese Genehmigungen wird die Verwahrstelle Clearstream, die die ADR für einen Tausch auf westlichem Weg "liefern muss" nicht mehr tätig werden, wir hatten in unserem letzten Artikel dazu berichtet. 

Für unsere Mandanten fordern wir deren Depotbanken und Broker daher dazu auf, dass diese umgehend ihren Vertragspartnern und Erfüllungsgehilfen, wie z.B. Clearstream, Druck zu machen. Nach aktueller Rechtslage kann die Genehmigung nämlich nur bis 25.09.2023 beantragt werden und offensichtlich ist trotz des Umstandes, dass bereits 6 Wochen vergangen sind, Vieles dazu im Unklaren. Wir gehen davon aus, dass jeder Anleger weitergehende Erklärungen abgeben muss und auch  dafür eine gewisse Zeit engeplant werden muss.

Im Nachbarland Österreich ist man da offensichtlich schon weiter. So informiert die Raiffeisenbank ihre Kunden aktuell wie folgt:

„Sie halten ADR/GDR-Positionen, denen russische Wertpapiere zugrunde liegen, bei ihrer Raiffeisenbank. Die Europäische Union hat einen neuen Absatz 5aa zu Artikel 6b der EU-Verordnung 269/2014 eingeführt. Mit dieser Änderung hat die EU die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermächtigt, die Konvertierung von ADR/GDRs in russische Wertpapiere zu genehmigen, auch wenn die Konvertierung über das russische National Settlement Depository (NSD) erfolgt, das von EU-Sanktionen betroffen ist.
 Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn bestimmte in der geänderten Verordnung genannte Bedingungen erfüllt sind. Die RBI geht davon aus, dass die Verordnung darauf abzielt, das Problem des unvermeidlichen Umgangs mit NSD im Prozess der ADR/GDR-Konvertierung in russische Basiswerte zu lösen. Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann. Allerdings müssen vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlichen Eigentümer der DRs vorgelegt werden, da die RBI gegenüber der OeNB für die Einhaltung aller Bedingungen der Genehmigung in jedem einzelnen Fall verantwortlich ist.
 Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen.
 Die für die Umwandlung erteilte Genehmigung gilt auch für den anschließenden Verkauf der zugrundeliegenden Wertpapiere, wenn diese Lieferungen über der NSD abgewickelt werden. Selbst ein Verkauf nach dem 25.Dezember 2023 ist abgedeckt, sofern die Umwandlung der DR bis zu diesem Datum auf der Grundlage der Genehmigung der zuständigen Behörde erfolgt ist.
 Bitte beachten Sie, dass nur EU-Staatsangehörige, in der EU ansässige Personen und juristische Personen aus der EU als wirtschaftliche Eigentümer von DRs zu solchen Genehmigungen berechtigt sind. RBI ist verpflichtet, der OeNB vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlich berechtigten Inhaber der DRs zu übermitteln.
 Damit ausreichend Zeit für die Prüfung der Unterlagen und der Eignung für den OeNB-Antrag zur Verfügung steht, müssen die Unterlagen bis spätestens 20. August 2023 an die Raiffeisenbank übermittelt werden. Auf Verlangen der OeNB sind gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzureichen.
 Auch wenn OeNB die Konvertierung genehmigt, kann RBI eine erfolgreiche Konvertierung nicht sicherstellen. Bis jetzt haben wir keine Bestätigung erhalten, dass DR-Konvertierungen - jetzt oder in naher Zukunft - von unseren Lagerstellen und den Emittenten der DRs angeboten werden. Wir stehen in ständiger Kommunikation mit unseren Lagerstellen, und werden Sie weiterhin über alle Entwicklungen informieren. Ein Verkauf der Positionen ist weiterhin nicht möglich!

 Selbst wenn die zugrundeliegenden russischen Aktien verkauft werden, können die Erlöse aus dem Verkauf derzeit nicht repatriiert werden, sondern würden gemäß den aktuell gültigen russischen Bestimmungen auf einem geblockten Konto verbucht werden. Uns liegen keine Informationen darüber vor, ab wann die Anleger auf diese Erlöse zugreifen werden können.
 Um den Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen zur Umtauschgenehmigung zu stellen, ersuchen wir Sie Ihre/n BeraterIn in der Raiffeisenbank umgehend zu kontaktieren.
 Bitte beachten Sie, dass wir die oben angeführten Informationen von Dritten (Lagerstelle) erhalten
 und den Inhalt nicht geprüft haben.“


Wir schreiben deshalb nicht nur die Depotbanken unserer Mandanten an, sondern fordern aktuell die zuständigen Stellen, darunter die Bundesbank, das Wirtschaftsministerium sowie das Bundesamt für Wirtschaft auf, nun zügig Anleitungen an die Hand zu geben, wie die Genehmigungen beantragt und erlangt werden können. Es ist zu befürchten, dass ohne entsprechenden Druck  wieder Vieles in Deutschland verschlafen wird. Sollten die Bücher der DR Emittentinnen dann wieder öffnen, ist es mitunter zu spät. Daher sollte jeder Einzelne bei seiner Depotbank weiterhin nachfragen und seinerseits Druck aufbauen.


Unter der Voraussetzung, dass Ihre ADRs mindestens einen Wert von € 50.000,00 haben, unterstützen auch wir Sie gerne bei der erforderlichen Korrespondenz mit Ihrer Depotbank/Ihrem Broker. Insgesamt unterstützen und begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten und Anträgen. Rufen Sie uns gerne dazu an oder schreiben Sie uns eine E- Mail an: adr@johstrichter.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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