Unbefristeter Widerruf von Immobiliendarlehen nur noch bis zum 20.06.2016?

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Die Bundesregierung plant eine Änderung und will den bisher unbefristeten Widerruf von Immobiliendarlehen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung eindämmen.

Für betroffene Darlehensnehmer könnte dies zur Folge haben, dass entsprechende Widerrufserklärungen nur noch bis Mitte Juni 2016 möglich sind. Betroffene Banken könnten hierdurch sehr viel Geld sparen, Ihr Geld!

Wer ist davon betroffen und kann seinen Kreditvertrag noch widerrufen?

Jeder Verbraucher, der vom November 2002 bis Juni 2010 eine Kreditvertrag zum Kauf einer Immobilie abgeschlossen hat, sollte seine Rechte anwaltlich prüfen lassen. In diesem Zeitrahmen haben betroffene Banken falsch über die Rechte der Verbraucher belehrt, was wiederum dazu führt, dass die eigentliche Frist zum Widerruf der Willenserklärung des Kunden unwirksam ist und der Verbraucher sich auch heute noch wirksam vom Vertrag lösen, oder aber diesen mit anwaltlicher Hilfe anpassen lassen kann.

Grundsätzlich besteht dann, wenn ein Widerruf möglich ist und auch ausgesprochen wurde, das Recht zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages. Dies bedeutet, dass beide Vertragsparteien verpflichtet sind, alle vertraglichen Leistungen dem jeweils anderen zurückzugewähren.

Konkret: Der Kreditnehmer zahlt den ursprünglichen Darlehensbetrag an die Bank oder Sparkasse zurück und die Bank gewährt dafür im Gegenzug alle gezahlten Zinsen und Gebühren an den Kunden zurück.

Da in den heutigen Tagen wesentlich niedrigere Zinsen einschlägig sind, könnte ein Kunde den zurückzugewährenden Kreditbetrag auch aufbringen. Ob er dies im Einzelfall tun sollte oder überhaupt einfordern muss, sollte einer eingehenden anwaltlichen Beratung vorbehalten bleiben.

Hier ist vermutlich beidseitig auch die Anpassung des betroffenen Kreditvertrages an aktuelle Modalitäten eine gangbare Möglichkeit, um pragmatisch, unbürokratisch und auch schnell die monatliche Zinsbelastung zu senken.

Wann soll die neue Frist zum Widerruf von Immobiliendarlehen enden?

Angeblich ist zurzeit eine Gesetzesänderung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie bezüglich Wohnimmobilienkrediten in Arbeit. Wurde im Rahmen eines ersten Gesetzesentwurfes noch nicht an der unbegrenzten Frist beim Kreditwiderruf gerüttelt, so sieht eine neue Fassung eine gänzliche Löschung des Widerrufsrechts vor. Das Gesetz soll angeblich zum 31. März 2016 in Kraft treten, für drei Monate später soll der 20. Juni 2016 als letzter möglicher Tag für den Kreditwiderruf betroffener Verträge geplant sein.

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