Unberechtigte Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter berechtigt diesen zu Kündigung

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Das AG Gummersbach hat am 12.07.2010 entschieden ( Az.: 10 C 172/09), dass eine unberechtigte Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter Grund für den Ausspruch einer Kündigung des Mietvertragsverhältnisses durch den Vermieter sein kann.

Demzufolge sollten sich Mieter, auch wenn Sie sich über Ihren Vermieter ärgern gut überlegen, diesen bei Ermittlungsbehörden "anzuschwärzen", wenn die Straftaten, die behauptet werden, nicht tatsächlich beweisbar sind.

Wir empfehlen im Übrigen gerade auch in rechtlichen Dingen nicht "Äpfel und Birnen" zu vermischen, da dies meist kein gutes Ende hat.


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