Unerlaubte Namensnennung in Zeitungsberichten: Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

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Risiken unzulässiger Namensnennung

Wird eine Person in Zeitungsberichten namentlich genannt, ohne zuvor öffentlich bekannt gewesen zu sein, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf ihr Persönlichkeitsrecht und ihren Ruf haben. Identifizierende Berichterstattung, die persönliche Informationen wie Namen, Wohn- oder Arbeitsort enthält, kann die betroffene Person negativ beeinträchtigen und zu einer Vorverurteilung führen. Besonders bedenklich ist dies im heutigen digitalen Zeitalter, in dem Artikel und Beiträge dauerhaft im Internet verfügbar sind und Rufschädigungen über Jahre hinweg anhalten können.

Rechte in der Medienberichterstattung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt jedem das Recht auf Anonymität und informationelle Selbstbestimmung. Personen haben grundsätzlich die Kontrolle darüber, welche persönlichen Informationen öffentlich gemacht werden. Dennoch können diese Rechte eingeschränkt werden, insbesondere wenn ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht.

Abwägung von Interessen

Bei identifizierender Berichterstattung müssen die Interessen der betroffenen Person und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeneinander abgewogen werden. Die Frage, ob die Namensnennung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob das Informationsinteresse die personenbezogenen Rechte überwiegt oder umgekehrt.

Zulässigkeit der Namensnennung

Die Nennung eines Namens in Medienberichten ist dann zulässig, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Dabei muss die Presse sorgfältig prüfen, ob die Nennung zur Informationsbefriedigung nötig ist oder ob sie zur Rufschädigung des Betroffenen führen könnte.

Unzulässigkeit der Namensnennung

Eine Namensnennung ist unzulässig, wenn sie eine unangemessene Pranger Wirkung entfaltet. Dies geschieht, wenn anstößiges Verhalten einer großen Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und dies ernsthafte Auswirkungen auf das Ansehen und die Persönlichkeit der betroffenen Person hat.

Rechtliche Schritte für Betroffene

Wenn eine Person unzulässigerweise identifizierend berichtet wurde, kann sie rechtliche Schritte ergreifen. Dazu zählen möglicherweise Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verbreitung der rufschädigenden Berichte zu stoppen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt ist hierbei ratsam, um die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln.

Schutz der Privatsphäre in den Medien

Die unerwünschte Nennung des Namens kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und einschneidende Folgen mit sich bringen. Um die Rechtsverletzung zu verhindern oder gar zu beenden und mögliche Schäden zu minimieren, sollten Sie deshalb schnell handeln. Rechtliche Beratung kann dabei von großer Hilfe sein, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Bereich des Persönlichkeitsrechts und hilft Ihnen gerne weiter. Füllen Sie gerne das Kontaktformular aus.

Foto(s): canva

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