Unerlaubter Waffenbesitz: Multiple Sklerose wirkt strafmildernd!

  • 1 Minuten Lesezeit

Das AG München verurteilte im Februar 2016 einen 71-jährigen Rentner wegen des illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 5200 Euro (130 Tagessätze zu je 40 Euro).

Den Ermittlungen wegen des unerlaubten Waffenbesitzes ging eine Streitigkeit innerhalb des Straßenverkehrs voraus. So kam es an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen zu einem leichten Zusammenstoß mit einem unaufmerksamen Passanten. Daraufhin entbrannte ein Streit, wobei der Angeklagte nach Angaben des Passanten vorgab, eine Feuerwaffe im Auto zu haben und diese gegen den Passanten einzusetzen. Der durch den Angeklagten eingeschüchterte Passant bat schließlich einen anderen Autofahrer um Hilfe, woraufhin dieser dem Angeklagten bis zu seinem Haus folgte.

Schließlich fand die Polizei beim Angeklagten daraufhin einen Revolver sowie eine Selbstladepistole, für welche dieser keine waffenrechtlichen Erlaubnisse besaß.

Das AG München ließ es schließlich bei einer Geldstrafe bewenden und sah von einer etwaigen Freiheitsstrafe ab. Grund hierfür sei unter anderem, dass der Angeklagte erheblich an MS (Multiple Sklerose) erkrankt sei, sodass zur Einwirkung auf den Angeklagten wegen der Straftat eine Geldstrafe bereits ausreichend gewesen sei.

Urteil des AG München, Februar 2016

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana

Beiträge zum Thema